SPD/CDU: Wir brauchen eine zukunftstaugliche Medienregulierung!
CDU und SPD wehren sich gegen EU-Eingriff in Länderkompetenzen
Heute beschloss der Landtag, dass Sachsen eine Subsidiaritätsrüge gegenüber der Europäischen Kommission aussprechen soll. Grund ist die Neufassung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL). Damit greift die EU-Kommission in die Unabhängigkeit und die Organisationshoheit der staatlichen Rechtsaufsicht im öffentlichen Rundfunk ein.
Ursächlich für die Richtlinien-Novelle sind die neuen Angebote der Medienunternehmen, das veränderte Konsumentenverhalten und einen dadurch auch neuen Rahmen des Wettbewerbs. Die Koalitionsfraktionen haben aber mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip große Bedenken gegenüber dem Entwurf.
Der europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marko Schiemann, sagt: „Die Richtlinie an die technologische Entwicklung anzupassen, ist zwar grundsätzlich richtig. Aber der Vorschlag der EU-Kommission ist ein tiefer Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz des Sächsischen Landtages.“
Dies betrifft besonders das Staatsorganisationsrecht der Nationalstaaten. Schiemann: „Das bisherige deutsche Kontrollsystem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat sich bewährt. Deshalb müssen wir es – anders als in Brüssel geplant – erhalten.“
Harald Baumann-Hasske, Sprecher für Europapolitik der SPD-Fraktion, ergänzt: „Audiovisuelle Medien werden über das Internet grenzüberschreitend verbreitet. Also sollte Europa da auch mitreden können. Aber wie die Aufsichtsbehörden für Medien organisiert werden, ist immer noch Sache der Mitgliedsstaaten. In Deutschland ist das Aufgabe der Bundesländer.“
Hintergrund:
Am 25. Mai 2016 hatte die Kommission ihre Reformvorschläge für eine Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) vorgestellt. Im Kern zielen sie darauf ab, die europäische Medienordnung besser an das Internetzeitalter und die zunehmende Medienkonvergenz anzupassen. Auch Online-Plattformen wie youtube oder Netflix will die Kommission in die Regulierung einbeziehen. Der Entwurf der überarbeiteten Richtlinie sieht insbesondere im Artikel 30 „unabhängige nationale Regulierungsstellen“ vor. Diese sind jedoch in den deutschen Medienregelungen längst enthalten. Es bedarf keiner neuen Struktur auf EU-Initiative.