Reform des Einwanderungsrechts
Bürokratische Hürden, undurchsichtige Regelwerke und komplizierte Vorgehen machen es Fachkräften aus Drittstaaten schwer, sich in Deutschland für einen Arbeitsplatz zu bewerben. Wer gute Qualifikationen, Berufserfahrung und persönliches Potenzial mitbringt, soll es zukünftig einfacher haben. Die Reform des Einwanderungsrechts ist daher ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität des deutschen Arbeitsmarktes zu erhöhen und einer der Bausteine, um den Fachkräftemangel in unserem Land zu begegnen.
Zudem sollen geduldete Ausländer dem sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht die Möglichkeit bekommen, in den deutschen Arbeitsmarkt einzusteigen. In diesem Fall kann nach fünfjährigem geduldeten Aufenthalt ein eineinhalbjähriges Aufenthaltsrecht vergeben werden, mit dem in Deutschland ein Arbeitsplatz gesucht werden kann.
Das betrifft rund 135.000 Menschen. Ausgeschlossen davon sind generell Straftäter und Menschen, die vorsätzlich Falschangaben oder Identitätstäuschungen getätigt haben.
Wer dann auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten kann, wird in der nächsten Zeit erarbeitet werden.
Wir leiten mit diesem Vorgehen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Aufenthalts- und Staatbürgerschaftsrechtes ein und schaffen damit eine Voraussetzung, um dem weit verbreiteten Fachkräftemangel zu begegnen.