Albrecht Pallas

Pallas: Viele Verbesserungen und erweiterte Mitbestimmungsrechte für Personalvertretungen

Albrecht Pallas, Sprecher für Innenpolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zum Koalitionsbeschlusses zum Sächsischen Personalvertretungsgesetz:

Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag zum Entwurf des Personalvertretungsgesetzes (Drucksache 6/2779) beschlossen. Im Verfahren, in den Anhörungen und durch viele Gespräche mit verschiedenen Akteuren haben sich Verbesserungsvorschläge ergeben. Diesen hat sich die Koalition, so der Innenexperte der SPD-Fraktion Albrecht Pallas, angenommen: „Wir haben es im Dialog mit allen Beteiligten – Gewerkschaften und Arbeitgebern, aber auch dem Koalitionspartner – geschafft, ein modernes Personalvertretungsgesetz auf den Weg zu bringen und setzen damit einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages um.“

„Insbesondere Anerkennung aller studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte an den sächsischen Hochschulen als Beschäftigte ist ein echter Meilenstein. Damit können wir ca. 45.000 Menschen in Sachsen in den Schutzbereich des Personalvertretungsgesetzes bringen. Wir ermöglichen so, dass sich diese Gruppen auf Antrag mit Hilfe der Personalvertretung effektiv um eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen bemühen kann“, umreißt Pallas einen wesentlichen Punkt des Gesetzes, das natürlich, wie in einer Koalition üblich, ein Kompromiss ist. Pallas betonte: „Wir werden einige Mitwirkungs- bzw. Mitbestimmungstatbestände aufwerten oder einführen. Das untermauert unseren Anspruch aus dem Koalitionsvertrag, die Mitbestimmungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst in Sachsen zu verbessern.“

Das Gesetz soll nun in den zuständigen Ausschüssen für Verfassung und Recht sowie Inneres und im Dezember im Landtag beschlossen werden, so dass es bereits zu den Personalratswahlen im nächsten Jahr Gültigkeit erlangen kann.

Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfes und der Änderungen sind:

  • Mitbestimmungsrechte werden erweitert
  • Personalräte erhalten die Befugnis, Verfahren u. Zuständigkeiten innerhalb des Personalrates flexibler zu gestalten
  • bei ressortübergreifenden Maßnahmen wird eine angemessene Beteiligung der Hauptpersonalräte aller betroffenen Ressorts sichergestellt
  • die Verselbständigung von Teildienststellen wird erleichtert

Hintergrund:

„Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Dienstherrn und Beschäftigten ist Fundament einer leistungsfähigen Verwaltung. Daher werden wir bis Mitte 2016 ein zeitgemäßes und praktikables Personalvertretungsgesetz mit erweiterten Mitbestimmungsrechten beschließen.“ – Koalitionsvertrag, S. 97

Ausführliche Informationen finden sich unter: www.spd-fraktion-sachsen.de/persvg