Pallas: Balance zwischen Sicherheit und Freiheit

+++ Reaktion auf gestiegene Anforderungen +++ Kennzeichnungspflicht nicht vom Tisch +++

Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Mittwoch zum Regierungsentwurf des neuen Polizeigesetzes:

„Mit dem neuen Polizeigesetz reagiert Sachsen auf gestiegene Anforderungen und neue Phänomene und Entwicklungen etwa bei der politisch oder religiös motivierten Kriminalität und des Terrorismus. Der Rechtsstaat muss angemessen auf die jeweiligen Phänomene reagieren können“, so Albrecht Pallas, Innenexperte der SPD-Fraktion und ehemaliger Polizeibeamter. „Wir haben uns als SPD im Vorfeld zudem dafür eingesetzt, dass mit dem Gesetz auch bessere Arbeitsbedingungen von Polizistinnen und Polizisten geschaffen werden. Denn auch sie brauchen Schutz und Sicherheit.“

„Der SPD ist sehr wichtig, dass es eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gibt“, so Pallas weiter. „Die Menschen in unserem Land haben ein Anrecht auf Sicherheit, um von ihrer Freiheit Gebrauch machen zu können. Private Sicherheit kann sich nur ein kleiner, wohlhabender Teil unserer Gesellschaft kaufen. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger kann das nicht. Sie ist darauf angewiesen, dass der Staat für sie einsteht.“

„Ich bin froh, dass es sich beim Entwurf nicht um ein Polizeigesetz bayrischer Prägung handelt. Wir wollen einen sicheren Freistaat, ohne dabei unverhältnismäßig in Grundrechte einzugreifen. Das wird mit diesem Gesetz besser gelingen als in Bayern.“

Zum weiteren parlamentarischen Verfahren Pallas abschließend: „Bei den nun im Landtag anstehenden Beratungen des Gesetzentwurfes wird es mit Sicherheit noch Änderungen geben. Für die SPD-Landtagsfraktion ist die Kennzeichnungspflicht für Polizisten nicht vom Tisch. Wir werden uns weiter für eine anonymisierte Nummern-Kennzeichnung einsetzen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass in unserem Rechtsstaat Vollzugsbeamte für ihre Entscheidungen gegenüber den Bürgern gerade stehen. Dafür brauchen wir eine individuelle, anonyme Kennzeichnung. Das hat nichts mit Misstrauen gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten zu tun, die einen unverzichtbaren und in der Regel guten Job machen. Gerade den vielen guten Beamtinnen und Beamten würde eine anonyme Kennzeichnung helfen, damit das Fehlverhalten von Einzelnen nicht auf alle zurückfällt und den Ruf der sächsischen Polizei schädigt.“

Hintergrund
Medieninformation des Innenministeriums