Neukirch: Pflege weiter voranbringen – Für flächendeckenden Tarifvertrag
Dagmar Neukirch, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und Sprecherin für Pflege, zum heutigen Tag der Pflege:
„Wer pflegt, leistet Großes und schultert dabei viel Verantwortung. Egal, ob das pflegende Angehörige oder Pflegefachkräfte sind. Dafür brauchen sie vor allem Zeit – Zeit für ihre Gepflegten, aber auch freie Zeit für sich selbst. Wir unterstützen deswegen unsere Arbeitsminister Hubertus Heil und Martin Dulig bei ihrem Einsatz für einen flächendeckenden Tarifvertrag“, so Dagmar Neukirch zum Tag der Pflege am heutigen Sonntag. „Mit einem flächendeckenden Tarifvertrag kann viel Wichtiges geregelt werden und dann für alle Pflegekräfte gelten: Verlässlich planbare freie Tage und damit bessere Planungsmöglichkeiten für die Familie, Mitbestimmung und eine bessere Bezahlung.“
„Die SPD hat sich im Bund und bei uns in Sachsen in den vergangenen Jahren für drei zentrale Dinge eingesetzt: Bessere Arbeitsbedingungen, bessere und vernetzte Strukturen und Angebote vor Ort sowie eine bessere Situation pflegender Angehöriger. Mittlerweile finanzieren Pflege- und Krankenkassen bessere Löhne“, zählt Dagmar Neukirch auf. „Es gibt Pflegekoordinatoren in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsens. Es gibt jetzt ‚Tage der pflegenden Angehörigen‘ und es wurde ein Landesnetzwerk für pflegende Angehörige aufgebaut.“
„Neben der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung geht es künftig auch um bessere Ausbildungsbedingungen“, blickt Dagmar Neukirch voraus. „So möchten wir, dass gerade kleine Ausbildungsbetriebe in ländlichen Regionen beispielsweise durch Kooperationsverbünde unterstützt werden. Und unsere Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, Menschen ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu bieten – vom barrierearmen Wohnen über Altenhilfe bis zur generationengerechter Mobilität. Vieles davon haben wir schon in der Enquete-Kommission Pflege besprochen und Anfang des Jahres mit unserem Entschließungsantrag als Handlungsauftrag an die Staatsregierung gegeben.“