Landtag beschließt Polizeigesetz
Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, zum am Mittwoch im Landtag beschlossenen Polizeigesetz (Drucksache 6/13351 und 6/17260):
„Die SPD ist 2014 angetreten, um die Polizeiarbeit in Sachsen besser zu machen. Zunächst mussten wir den schwarzgelben Scherbenhaufen aufkehren, haben den Stellenabbau bei der Polizei gestoppt und die Einstellungszahlen von 300 auf 700 pro Jahr mehr als verdoppelt. Wir haben den Polizeibau angekurbelt und sorgen für eine moderne Ausstattung. Das heute beschlossene Polizeigesetz ist in dieser Legislatur der letzte Baustein, um bei unserem Ziel, der besseren Polizei, deutlich voranzukommen“, so Innenexperte Albrecht Pallas am Mittwoch zum Beschluss des Polizeigesetzes.
Zur Entstehung des Gesetzes führt Pallas aus: „Das Polizeigesetz ist zweifelsohne eines der bedeutendsten Gesetzesvorhaben dieser Koalition. Und gleichzeitig eines der umstrittensten. Die SPD hat jede Kritik, egal ob konstruktiver Änderungsvorschlag oder pauschale Ablehnung, immer sehr genau geprüft. Und wir haben den Gesetzentwurf an vielen Stellen geändert. Und auch die Anhörungen haben dazu wertvolle Anregungen geliefert. Das betrifft zum einen Transparenz und Kontrolle und zum anderen z.B. die Regelungen zur automatisierten Kennzeichenerfassung.“
In Bezug auf vielfach geäußerte Kritik stellt Pallas klar: „Die SPD will, dass die sächsische Polizei auch in Zukunft handlungsfähig ist. Gleichzeitig soll die Polizei nur die Befugnisse bekommen, die sie benötigt und in ihrem Grundrechtseingriff angemessen ist. Die Polizei muss nicht alle technisch möglichen Befugnisse bekommen, sondern die richtigen. So verzichten wir, im Gegensatz zu anderen Polizeigesetzen, auf plakative, jedoch verfassungsrechtlich fragwürdige Befugnisse wie die verdeckte Handy-Überwachung mittels Staatstrojaner (QTKÜ), die Online-Durchsuchung oder einen sog. Ewigkeits-Gewahrsam, wie ihn etwa der Freistaat Bayern eingeführt hat. Der SPD geht es darum, die Sicherheitsaspekte mit den Freiheitsaspekten zugleich in einem angemessenen Verhältnis zu halten. Ich finde, das ist uns gelungen.“
„Der Staat muss in begründeten Fällen in die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger eingreifen dürfen. Aber dies muss mit möglichst offenem Visier geschehen und gerichtlich überprüfbar sein. Das macht den Rechtsstaat aus! Deswegen sind die SPD und ich für die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und die Stärkung der Polizeilichen Beschwerdestelle. Es ist bekannt, dass die CDU diese rechtsstaatliche Normalität ablehnt. Wir setzen uns, auch nach Beschluss des Gesetzes, weiter für eine anonymisierte Kennzeichnung ein!“, so Pallas abschließend.
Die Rede von Albrecht Pallas finden Sie im Wortlaut und als Video unter:https://www.spd-fraktion-sachsen.de/polizeigesetz-april-2019/