Kolbe zu Gerichtsurteil zur NPD-Klage gegen Schwesig
Kolbe zu Gerichtsurteil zur NPD-Klage gegen Schwesig:
Urteil stärkt Meinungsfreiheit
Berlin – Die Vorsitzende der ostdeutschen SPD-Bundestagsabgeordneten, Daniela Kolbe, bezeichnet das heute getroffene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der NPD gegen Bundesministerin Schwesig als „nicht nur rechtlich begrüßenswert, sondern auch als politisch wichtiges Zeichen“.
Die Äußerungen der stellv. SPD-Parteivorsitzenden und Familienministerin Schwesig im Thüringer Wahlkampf hätten demnach nicht die Rechte der rechtsextremen Partei verletzt. Sie hatte mit Blick auf die Landtagswahl in Thüringen im September unter anderem gesagt: „Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt.“
Kolbe erneuerte in diesem Zusammenhang ihre Auffassung, dass die NPD nicht nur in Landtagen, sondern in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik insgesamt nichts zu suchen habe. „Das NPD-Verbotsverfahren ist und bleibt richtig. Ich fordere zudem alle Menschen auf, sich an Manuela Schwesig ein Beispiel zu nehmen und gegenüber rassistischen und anderen Ressentiments Klartext zu reden. Egal ob im Parlament, Betrieb oder am Stammtisch. Davon lebt unsere Demokratie“, so Kolbe.