Kliese: Belange von Menschen mit Behinderungen zentrales Thema im Landtag
Hanka Kliese, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Inklusion der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zu den heutigen Anhörungen im Landtag:
Anlässlich zweier Anhörungen wurde im sächsischen Landtag intensiv mit Fachleuten über die Lage von Menschen mit Behinderungen im Freistaat diskutiert. Dabei begrüßten die Sachverständigen Fortschritte im Bereich Teilhabe und Arbeit, die sich durch das neue Bundesteilhabegesetz ab nächstem Jahr ergeben werden. Kritisiert wurde u. a. eine fehlende unabhängige Teilhabeberatung sowie die fehlende unabhängige Clearingstelle für den Kommunalen Sozialverband (KSV) im bisherigen Entwurf.
Hanka Kliese, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Inklusion der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Die Anhörung hat unsere Position bestätigt, dass in Vorbereitung auf das Bundesteilhabegesetz in Sachsen noch Arbeit nötig ist. Wir werden den kommenden Gesetzentwurf der Staatsregierung kritisch begleiten. Nach wie vor sehen wir aber auch viele positive Errungenschaften des Teilhabegesetzes, die allerdings stark von der Qualität der Umsetzung abhängen.“
Als weiteres Thema wurden die Nachteilsausgleiche im Landesblindengeldgesetz diskutiert. Es wurde deutlich gemacht, dass die Belange taubblinder Menschen besonders zu beachten sind und die bisher geplante Summe nicht ausreicht.
Hanka Kliese: „Die SPD-Fraktion setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein, dass die Nachteilsausgleiche endlich angepasst werden. Denn seit Jahrzehnten erfolgte hier keine Erhöhung. Wir haben darauf gedrängt, nach der Erhöhung des Blindengeldes, jetzt auch unbedingt die anderen Nachteilsausgleiche anzuheben. Dies werden wir mit unserem Koalitionspartner diskutieren.“
Hintergrund: Die Staatsregierung hatte nach der Sommerpause den Entwurf eines Gesetzes zu Änderung des Sächsischen Landesblindengeldgesetzes verabschiedet. Dieser wird nun im Parlament behandelt. Das Gesetz umfasst neben einer Geldleistung für blinde Menschen auch die sogenannten Nachteilsausgleiche für schwerstbehinderte Kinder, Gehörlose, hochgradig Sehsbehinderte regelt. Hinzu kommt nun auch eine zusätzliche Ausgleichsleistung für Taubblinde.