Jurk: Bundesteilhabegesetz, Pflegeberatung, Breitband und Bundesverkehrswegeplan 2030

    1. Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Ziel des Bundesteilhabegesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herauszuholen. Sie sollen im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Um das zu erreichen, werden Fachleistungen der Eingliederungshilfe klar von Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt. Einkommen und Vermögen werden im Sinne der Betroffenen besser gestellt. Bereits ab 2017 sollen die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich erhöht werden. Die Vermögensfreigrenze wird verzehnfacht und liegt dann bei 27.600 Euro. In einem zweiten Schritt soll die Freigrenze 2020 auf rund 50.000 Euro angehoben werden. Partnereinkommen und -vermögen werden dabei nicht angerechnet. So erhalten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen mehr finanziellen Spielraum. Auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt soll sich durch die Einführung eines Budgets für Arbeit verbessern. Durch mehr Ansprüche auf Freistellungen und Fortbildungen werden zudem die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt. Die Werkstatträte erhalten in wichtigen Angelegenheiten künftig erstmals ein Mitbestimmungsrecht. Zudem sollen Reha-Leistungen zukünftig wie aus einer Hand erbracht werden. Dann soll ein einziger Reha-Antrag ausreichen, um ein umfassendes Prüf- und Endscheidungsverfahren in Gang zu setzen. Flankiert wird dieses Vorhaben durch ein vom Bund gefördertes trägerunabhängiges Netzwerk von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Nach Vorlage des Gesetzentwurfs haben vor allem die Verbände von Menschen mit Behinderungen Kritik geäußert. Die Koalition hat darauf reagiert und in den vergangenen Wochen entscheidende Verbesserungen am Gesetz vorgenommen. Es wird nochmals klargestellt, dass der Zugang zur Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt wird. Die geplante Regelung wird zunächst wissenschaftlich evaluiert und in einem zweiten Schritt modellhaft in allen Bundesländern erprobt. Auf der Grundlage gesicherter Daten wird eine neue Regelung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Bis dahin bleibt es bei der heute geltenden Regelung. Festgeschrieben ist nun auch der Vorrang von Wohnformen außerhalb von „besonderen“ – bisher hieß es „stationären“ – Wohnformen. Zugleich werden bei Assistenzleistungen, die mit dem Wohnen in Zusammenhang stehen, die Wünsche der Betroffenen stärker in den Blick genommen. Das Wunsch- und Wahlrecht wird damit nochmals stärker als Entscheidungsgrundlage festgehalten. Ebenso werden Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe auch zukünftig nebeneinander gewährt. Darüber hinaus soll das Arbeitsförderungsgeld für die rund 300.000 Beschäftigen in Werkstätten auf 52 Euro verdoppelt und den Vermögensfreibetrag für nicht erwerbsfähige Menschen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anhoben werden. Hier müssen sich allerdings zunächst noch die Länder bereiterklären, einen Teil der Kosten zu übernehmen.

    2. Pflegeberatung in den Kommunen

Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG) wurde in dieser Wahlperiode zunächst die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien ausgeweitet, bevor mit dem PSG II der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein verändertes Begutachtungsverfahren ab 2017 eingeführt wurden. Nun ist das PSG III beschlossen, das insbesondere die Pflegeberatung in den Kommunen verbessern sowie besseren Schutz gegen betrügerische Pflegedienste gewährleisten soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Kommunen für fünf Jahre das Recht bekommen, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten. Ebenso sollen in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren Beratungsstellen als Modellprojekte eingerichtet werden. Das Gesetz sieht für die Kommunen zudem die Möglichkeit vor, sich am Auf- oder Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Pflegealltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln zu beteiligen. Als Folge von Betrugsfällen bei Pflegediensten soll zudem die häusliche Krankenpflege stärker kontrolliert werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält dazu ein systematisches Prüfrecht. So sollen Abrechnungen und Leistungen häuslicher Krankenpflegedienste regelmäßig vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung überprüft werden. Darüber hinaus passt das PSG III die Regelungen im Bereich der Sozialhilfe an den neuen Pflegebegriff an.

    3. Mehr Transparenz für die Leistung von
Breitbandanschlüssen

Im Plenum wurde die Telekommunikation-Transparenzverordnung debattiert. Diese Verordnung soll den Verbrauchern bessere Informationen über die Leistung ihres Internetanschlusses geben. Heute ist es häufig so, dass die tatsächliche Datenübertragungsrate beim Abschluss eines Vertrags nicht bekannt ist und auch nach Vertragsabschluss nur umständlich festgestellt werden kann. Künftig müssen die Anbieter von Telefon- und Internetdienstleistungen ihre Kunden vor Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die verfügbare Datenübertragungsrate informieren. Außerdem müssen die Kunden in der monatlichen Rechnung über das aktuell gültige Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist informiert werden. Schließlich können sich die Kunden künftig einfacher über die tatsächlich gelieferte Übertragungsrate informieren und die Messergebnisse speichern, damit sie dem Anbieter Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate besser mitteilen können.

    4.Bundesverkehrswegeplan 2030

Nicht der Bundesverkehrswegeplan sondern Gesetze jeweils für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße sind in der letzten Sitzungswoche beschlossen worden. Die drei Gesetze bilden die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung der Verkehrsprojekte im Bundesverkehrswegeplan. Über 270 Mrd. Euro plant der Bund bis 2030 in die Verkehrswege zu investieren. Dabei steht der Erhalt vor Neubau. Allein in den Erhalt sollen rund 142 Mrd. Euro fließen.