Homann: „Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes gibt Familien Sicherheit.“

Henning Homann, Generalsekretär der SPD Sachsen, zum heute von der Regierung beschlossenen Ausweitung des Kinderkrankengeldes:

 „Entlastung für Familien: Die erfolgreiche Initiative der SPD, den Anspruch auf Kinderkrankentage für berufstätige Eltern in der Corona-Krise zu verdoppeln und auszuweiten, wird auch bei uns vielen Eltern und Kindern zugutekommen, zumal Sachsen von der Pandemie besonders stark getroffen ist. Mit der Ausweitung des Kinderkrankengeldes kommt die SPD im Bund dem Wunsch und den Forderungen von Familien und Verbänden nach mehr Unterstützung nach. So sieht gutes Handeln in der Krise aus.

Berufstätige Eltern und vor allem alleinerziehende Mütter und Väter müssen entlastet werden und benötigen dringend mehr Sicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Homeoffice, Homeschooling und die Betreuung kleiner Kinder – das alles geht nicht gleichzeitig. Deshalb bekommen Eltern, die jetzt in dieser besonders schwierigen Phase ihre Kinder zu Hause betreuen und daher nicht arbeiten können, eine passgenaue Entlastung.

Der Anspruch gilt nicht nur wie üblich bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind und Eltern deshalb ein Betreuungsproblem haben. Und der Anspruch gilt auch dann, wenn Behörden den Eltern empfohlen haben, ihre Kinder pandemiebedingt lieber zu Hause zu betreuen. Diese Neuregelung gilt flächendeckend und funktioniert unbürokratisch. Nur so kommen wir gut durch die Krise: Noch in dieser Woche wird die Befassung im Deutschen Bundestag erfolgen.“

 

Hintergrund:

 Das Bundeskabinett hat am 12. Januar eine Formulierungshilfe für ein Gesetz der Regierungsfraktionen beschlossen, um den Anspruch auf Kinderkrankentage für berufstätige Eltern in der Corona-Krise zu verdoppeln und auszuweiten. Damit soll das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt werden.

Voraussetzungen sind, dass:

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Neu ist, dass der Anspruch auch in den Fällen besteht, in denen das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut wird, weil die Schule oder die Einrichtung zur Kinderbetreuung pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt beziehungsweise der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kinderkrankengeld-wird-ausgeweitet/164738

 

 

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