Friedel: Strukturelle Festlegungen zu Schulämtern trifft nicht der Landtag
In der heutigen Bautzner Regionalausgabe der Sächsischen Zeitung wird eine Pressereferentin des Kultusministeriums mit der Erklärung wiedergegeben, die Umstrukturierung der Bildungsagenturen sei vom Sächsischen Landtag mit dem neuen Schulgesetz beschlossen worden. Hierzu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Sabine Friedel:
„Zum wiederholten Mal behauptet das Kultusministerium, dass die Struktur des neuen Landesamts für Schule und Bildung mit dem Schulgesetz beschlossen worden sei. Das entspricht nicht der Wahrheit. Im Schulgesetz wurde einerseits die ‚Sächsische Bildungsagentur‘ in ‚Landesamt für Schule und Bildung‘ umbenannt. Und es wurden andererseits die Aufgaben der Schulaufsicht definiert. Dabei war für uns der folgende Satz besonders wichtig: ‚Den Schwerpunkt der Schulaufsicht bildet die Beratung und Unterstützung der Schulen bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben.‘ Strukturelle Festlegungen wurden nicht getroffen.
In welcher organisatorischen Gestalt die Verwaltung ihre Aufgaben am besten erfüllen kann, ist keine Frage des Landtages. Das Kultusministerium legt auch sonst stets großen Wert darauf, dass Landtagsabgeordnete keinen Einfluss auf rein exekutive Entscheidungen haben sollen. Wir messen die Leistungsfähigkeit der Schulaufsicht an ihren Ergebnissen. Für organisatorische Maßnahmen trägt allein das Kultusministerium die Verantwortung. Wenn stets versucht wird, diese von sich zu schieben, wirft das kein gutes Licht auf die Güte der Entscheidungen. Bereits während des Gesetzgebungsprozesses war das Kulturministerium zu allen organisatorischen Fragen weder auskunftsfähig noch beratungswillig.
Dass es der Verwaltung derzeit noch nicht in vollem Umfang gelingt, ihre Aufgaben zu erfüllen, ist offensichtlich. Die eigenverantwortliche Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist den Schulen noch immer erschwert, noch immer gibt es keine schulscharfen Ausschreibungen, keine Mitwirkung beim Einstellungsverfahren und keinen nennenswerten Ergänzungsbereich für mehr Gestaltungsspielraum.“