Friedel/Mann: Lehrerausbildung muss in bestehender Staatsexamensstruktur reformiert werden
Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft, und Sabine Friedel, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum „Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung im Freistaat Sachsen“ (Bündnis 90/ Die Grünen, Drs. 6/9508)
„Dass sich in der Lehrerbildung etwas ändern muss, hat die heutige Debatte zum Entwurf der Grünen für ein neues Lehrerbildungsgesetz gezeigt. Für die SPD-Fraktion kann ich unterstreichen, dass wir eine Weiterentwicklung des Lehramtsstudiums hin zu einer schulstufenbezogenen Ausbildung benötigen. Zudem plädiert meine Fraktion auch für eine gleiche Studiendauer von zehn Semestern, egal auf welches Lehramt studiert wird. Das schafft die Basis, um künftig Lehrkräfte in der Entgeltgruppe 13 vergüten zu können“, so Hochschulexperte Holger Mann. „Die Rückkehr zu einem Bachelor-Master-Lehramt lehnen wir ab. Eine Reform der Reform der Reform darf es nicht geben. Eine solche gravierende Strukturveränderung würde Unsicherheit für Hochschulen sowie angehende Lehrerinnen und Lehrer bedeuten, die in Zeiten des Lehrermangels nicht zuträglich sind.“
„Die SPD-Fraktion möchte zeitnah die bestehenden Staatsexamensstudiengänge reformieren. Zum einen muss die Staatsexamensprüfung entschlackt werden. Ein Verzicht auf doppelte Prüfung und die Aufwertung der wissenschaftlichen Examensarbeit mit einem Kolloquium könnte ein Weg sein. Zum anderen gehören die Inhalte der Lehrerbildung auf den Prüfstand. Mit dem neuen Erziehungs- und Bildungsauftrag im Schulgesetz sowie weiteren Herausforderungen in den Bereichen Medienbildung, Inklusion und politischer Bildung muss sich auch das Lehramtsstudium wandeln“, forderte Bildungsexpertin Sabine Friedel. Mit Blick auf die regionalen Bedarfe an Grund- und Oberschullehrern ergänzte Friedel: „Mit einer ‚Primarstufe Plus‘ – einer Ausbildung im Grundschulbereich mit zeitgleicher Vertiefung in einem Fach für die Sekundarstufe 1 – könnte zeitnah ein innovativer Studiengang an der TU Chemnitz geschaffen werden. Das Kultusministerium müsste nur die rechtlichen Voraussetzungen in der Lehramtsprüfungsordnung schaffen.“