Rechte kennen – Recht erhalten – zwei Seiten einer Medaille
Deutschland verfügt im internationalen Vergleich über ein leistungsfähiges, gutes Gesundheitssystem. Im Behandlungsalltag erleben Patientinnen und Patienten jedoch auch, dass ihre Interessen und Bedürfnisse nicht genügend berücksichtigt werden. Das reicht von der unzureichenden Aufklärung zu Behandlungsmöglichkeiten, der ungenügenden Berücksichtigung persönlicher Behandlungswünsche, der Nötigung zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), Aufzahlungen für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Hilfsmitteln, die Patientinnen und Patienten nicht selten überfordern, bis hin zu fehlender Transparenz über die Behandlungsqualität. Und was passiert, wenn Patientinnen und Patienten glauben, dass sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind? Wer hilft ihnen in dieser schwierigen Situation?
Durch das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz sind die Rechte von Patientinnen und Patienten erstmals auf eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch gestellt worden.
In unserer Veranstaltung wollen wir von verschiedenen Seiten beleuchten, welche Verbesserungen sich durch dieses Gesetz ergeben haben und welche ergänzenden gesetzlichen Regelungen notwendig wären, um das Recht auf echte Patientenmitbestimmung und eine sichere Behandlung umzusetzen und die Situation von Opfern von Behandlungsfehlern zu verbessern.
Podiumsdiskussion mit
Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer
Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender AOK Plus
Gitta Helaß, Patientenbeauftragte des Universitätsklinikums Dresden i.R.
Jörg Heynemann, Rechtsanwalt, Kanzlei für Medizinrecht Berlin
Dr. med. Marlies Volkmer, ASG Sachsen (Moderation)
Buchungen
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