Durchbruch bei Regelungen zu elektronischen Beweismitteln
Die Digitalisierung schreitet auch im Bereich der Kriminalität voran. Wenig überraschend nutzen Kriminelle die digitalen Möglichkeiten, um Straftaten vorzubereiten oder sie online zu begehen. Dadurch werden elektronische Beweismittel bei der Arbeit der Justiz immer wichtiger und die bisherigen Verfahren zur Beweismittelsicherung stießen an ihre Grenzen.
In einer vorläufigen Einigung zwischen Parlament und Rat konnten nun erreicht werden, dass künftig nationale Behörden grenzüberschreitend bei Dienstanbietern die Herausgabe oder Sicherung von elektronischen Beweismitteln anweisen können. So werden die Prozesse der Beweismittelsicherung beschleunigt und Unwägbarkeiten durch die unterschiedliche Ausgestaltungen der nationalen Strafrechte vermieden. Auch auf Druck der sozialdemokratischen Fraktion bleibt der Schutz von Grundrechten und Datenschutz vollständig gewahrt.
Auch wenn das Internet kein Neuland ist, war es in vielen Fällen zu lange möglich dort Straftaten ohne große Sorge vor den Justizbehörden zu begehen. Mit der getroffenen Einigung wird die Arbeit der Justiz erleichtert und der Druck auf Kriminelle erhöht.
Constanze Krehl, Europaabgeordnete