Dulig: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz
Martin Dulig, Landesvorsitzender der SPD Sachsen, zur Debatte über die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz:
„Kinderrechte gehören in unser Grundgesetz. Es sind sich ja schnell alle einig, dass wir kein Kind zurücklassen dürfen. Wir brauchen aber auch die Bedingungen dafür! Dazu gehören gute Bildung und die Garantie, eine Ausbildung absolvieren zu können. Das sollte dann aber auch rechtlich stärker verankert werden. Sonst bleibt das Recht eines jeden Kindes auf Förderung seiner Entwicklung immer wieder im Nebulösen. Deswegen sage ich: Kinderrechte konkret festschreiben. Dies ist genauso ein wichtiger Schritt wie eine Bildungsoffensive, Maßnahmen gegen Kinderarmut oder die Einrichtung von Jugendberufsagenturen.
Kinder haben Anspruch auf Beteiligung, Förderung und Schutz. Dazu gehört der Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung, aber auch das Recht eines jeden Kindes, seine Meinung angemessen und seinem Alter entsprechend zu äußern. Und dazu gehört, dass bei allen staatlichen Entscheidungen, die die Interessen von Kindern berühren, deren Wohl im Vordergrund stehen muss. In fast allen deutschen Landesverfassungen sind Kinderrechte inzwischen verankert, auch in Sachsen. Darüber hinaus haben wir die Kinder- und Jugendbeteiligung in den Kommunen kürzlich noch einmal ausdrücklich festgeschrieben.
Bisher sind die Rechte der Kinder in der UN-Kinderrechtskonvention niedergeschrieben, die seit 1992 auch in Deutschland gilt. Wir müssen jetzt auch in Deutschland diesen Schritt gehen, und unseren Kindern im Grundgesetz eine Rechtsgrundlage geben, auf der sie für sich selbst eintreten und ihre Rechte einfordern können. Angesichts wachsender Kinderarmut und unterschiedlicher Bildungschancen ist es höchste Zeit dafür, unsere Kinder zu stärken, denn sie sind die wichtigste Zukunftsgarantie für uns alle. Mit einer Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz würden wir eine Verfassung schaffen, die ein klares Zeichen für unsere Kinder setzt.“