Kolbe: Bund gibt eine Million für Lichtfest 2019

30. Jubiläum der Friedlichen Revolution soll unterstützt werden​

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner gestrigen Bereinigungssitzung eine Million Euro zur Finanzierung des Lichtfestes 2019 anlässlich des 30. Jubiläums der Friedlichen Revolution am 9. Oktober 1989 in Leipzig freigegeben. Die Gelder sind damit im Haushaltsplan des Bundestages festgeschrieben und werden der Organisation des Lichtfestes zu Gute kommen. Dazu erklärt die Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe:

„Die dramatischen Ereignisse im Herbst 1989 bewegen uns noch heute. 70.000 Leipzigerinnen und Leipziger kamen am 9. Oktober 1989 zum Marsch über den Leipziger Innenstadtring zusammen, um für Freiheit und Demokratie zu demonstrieren und damit den Weg zum Mauerfall, für die Einheit Deutschlands und Europas zu bereiten.

Die Erinnerung daran halten die Leipzigerinnen und Leipziger jedes Jahr mit dem Friedensgebet, der Rede zur Demokratie und nicht zuletzt dem Lichtfest aufrecht. Ich freue mich, dass der Bundestag das denkwürdige 30. Jubiläum der Friedlichen Revolution nun mit einer Million Euro unterstützen wird.

Eine aktive Erinnerungskultur ist wichtig. Denn unsere Demokratie ist nicht selbstverständlich. Wir müssen sie uns Tag um Tag erkämpfen und erhalten. Damals war es die diktatorische Staatsgewalt, die Freiheit und Demokratie unterdrückte. Heute sich es die Rechtpopulisten, die gegen Minderheiten hetzen und demokratische Grundsätze untergraben. Ihnen müssen wir uns entgegenstellen.“

Dulig: Strafsenat für Leipzig ist großer Erfolg

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in der letzten Nacht die Gelder für einen neuen Strafsenat in Leipzig freigegeben. Dazu erklärt Martin Dulig, Ostbeauftragter der SPD und Vorsitzender der SPD Sachsen:

„Es ist ein großer Erfolg, dass endlich ein weiterer Strafsenat nach Leipzig kommt. Einen entsprechenden Bundestagsbeschluss gibt es ja bereits seit 1992. Dieser Erfolg ist vor allem der Initiative der ostdeutschen SPD-Bundestagsabgeordneten und auch der Beharrlichkeit der Sächsischen Staatsregierung zu verdanken. Es ist eine Entscheidung in unserem Sinne“, so Dulig am Freitag.

„Zusagen müssen eingehalten werden. Zu lange gab es Streit über die Schaffung von Zivilsenaten, da man Angst hatte, Stellen an Leipzig zu verlieren. Dieser Streit ist vorbei, das ist richtig so und darüber freue ich mich“, erklärte Dulig abschließend.

Hintergrund: Die Föderalismuskommission des Deutschen Bundestages beschloss 1992 Vorschläge für eine ausgeglichene Verteilung von Bundesbehörden unter besonderer Berücksichtigung der neuen Länder, die unter anderem die Verlagerung von Bundesinstitutionen in die neuen Länder betrafen. Der Bundestag nahm diese Vorschläge mit einer großen Mehrheit am 26.06.1992 in Form einer namentlichen Abstimmung an.

Ein in Bezug auf die Verlagerung nach Sachsen beschlossener Vorschlag sieht vor, den 5. Strafsenat des BGH sowie für jeden neuen Zivilsenat zu den bestehenden 12 Senaten in Karlsruhe jeweils einen weiteren der vier Strafsenate nach Leipzig zu verlagern. Dieser Regelungsvorschlag wird als „Rutschklausel“ bezeichnet.

Kolbe: Neuer Senat des Bundesgerichtshofs für Leipzig

Haushaltsausschuss gibt Gelder frei

Nach langwierigen Diskussionen soll der Bundesgerichtshof zwei neue Senate erhalten. Dem Haushaltsausschuss des Bundestages liegt eine Beschlussvorlage vor, einen neuen Zivilsenat in Karlsruhe und einen Strafsenat in Leipzig zu errichten. Dazu erklärt die Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe:

„Endlich erhält Leipzig einen zusätzlichen Senat des Bundesgerichtshofes. Ein guter Tag für Sachsen und Leipzig. Damit macht der Bundestag ein Versprechen von 1992 wahr, die gravierende Ungleichverteilung der Bundesinstitutionen innerhalb der Bundesrepublik abzumildern und die ostdeutschen Bundesländer stärker zu berücksichtigen.

In der sogenannten ‚Rutschklausel‘ wurde damals festgeschrieben, dass für jeden neuen Zivilsenat in Karlsruhe jeweils ein weiterer der vier dort bestehenden Strafsenate nach Leipzig verlagert wird. Die jetzige Lösung folgt diesem Beschluss zwar nur in Teilen, da der neue Leipziger Senat nicht von Karlsruhe umzieht, sondern neu geschaffen wird. Es ist gleichwohl ein Kompromiss, von dem Leipzig stark profitiert und mit dem alle Beteiligten sehr zufrieden sein können.“

Hintergrund:

Die Föderalismuskommission des Deutschen Bundestages beschloss 1992 Vorschläge für eine ausgeglichene Verteilung von Bundesbehörden unter besonderer Berücksichtigung der neuen Länder, die unter anderem die Verlagerung von Bundesinstitutionen in die neuen Länder betrafen. Der Bundestag nahm diese Vorschläge mit einer großen Mehrheit am 26.06.1992 in Form einer namentlichen Abstimmung an.

Ein in Bezug auf die Verlagerung nach Sachsen beschlossener Vorschlag sieht vor, den 5. Strafsenat des BGH sowie für jeden neuen Zivilsenat zu den bestehenden 12 Senaten in Karlsruhe jeweils einen weiteren der vier Strafsenate nach Leipzig zu verlagern. Dieser Regelungsvorschlag wird als „Rutschklausel“ bezeichnet.

Jurk & Freese: Lausitz soll Modellregion für schnellen 5G-Mobilfunkstandard werden

Thomas Jurk und Ulrich Freese, SPD-Berichterstatter aus der Lausitz im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erklären:

Nach dem Willen des Haushaltsausschusses soll die Lausitz 5G-Modellregion werden. Dazu wird in der heutigen Bereinigungssitzung ein entsprechender Haushaltsvermerk im Etat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verankert.

Es ist geplant, insgesamt fünf Regionen in Deutschland prioritär mit dem neuen 5G-Mobilfunkstandard auszustatten, um hier eine intensivere Forschung und Testversuche durchzuführen und so wichtige Anwendungserfahrungen insbesondere in den Bereichen Logistik, Industrie 4.0, Gesundheit, Energie und Landwirtschaft zu sammeln. Für die Umsetzung dieser „5x5G-Strategie“ sind bis 2021 Mittel in Höhe von 300 Mio. Euro erforderlich. Der Haushaltsausschuss wird davon mit seinem heutigen Beschluss 85,5 Mio. Euro bereitstellen.

Obwohl diese Ausgabemittel zunächst gesperrt sind, kann durch den Haushaltsvermerk mit den vorbereitenden Arbeiten für die Modellregion Lausitz – als bisher einziger Region in Deutschland – bereits begonnen werden. Damit ist sichergestellt, dass unsere Region zum Zuge kommt und von der Diaspora zum bundesweiten Vorreiter in Sachen schnelles Mobilfunknetz der fünften Generation aufrückt. Wir setzen damit die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD zügig um, stärken den ländlichen Raum und senden ein klares Signal für einen gelingenden Strukturwandel in der Lausitz.

Die 5. Mobilfunkgeneration (5G) ist technisch bereits funktionsfähig, jedoch fehlen derzeit Anwendungserfahrungen, die nun in der Modellregion Lausitz gesammelt werden sollen. Der 5G-Standard hat mit seinen hohen Datenraten und niedrigen Latenzzeiten insbesondere für Industrie 4.0-Anwendungen mit Echtzeit-Kommunikationsanforderungen eine hohe Bedeutung. Die Etablierung als Modellregion kann deshalb einen wichtigen Beitrag zur Ansiedlung innovativer Industrieunternehmen in der Lausitz leisten.

Als Berichterstatter im Haushaltsausschuss hatten wir uns bei den Haushaltsberatungen in den vergangenen Wochen intensiv dafür eingesetzt, dass konkrete Projekte für die Lausitz auf den Weg gebracht werden, welche die wirtschaftlichen Perspektiven für unsere Region verbessern.

Jurk: Bund errichtet das „Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung“ in Dresden

Der Görlitzer Bundestagsabgeordnete Thomas Jurk, SPD-Berichterstatter im Haushaltsausschuss erklärt:

Nach dem Willen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages soll das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung in Dresden errichtet werden. Ein entsprechender Haushaltsvermerk wird in der heutigen Bereinigungssitzung im Etat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verankert.

Insgesamt stehen 2019 für das Forschungszentrum 5 Mio. Euro zur Verfügung. Außerdem werden für die Aufbauphase im Personalhaushalt bereits die ersten 10 Stellen bereitgestellt. Als zuständiger Berichterstatter hatte ich mich bei den Haushaltsberatungen in den vergangenen Wochen intensiv dafür eingesetzt, dass das Schienenverkehrsforschungszentrum nach Dresden kommt.

„Mit den Beschlüssen des Haushaltsausschusses werden die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD zum Schienenverkehrsforschungszentrum nun zügig umgesetzt. Dresden bietet mit der Einbindung der einzigartig vorhandenen Forschungsinfrastruktur der Exzellenz-Universität TU Dresden, welche über eine renommierte Fakultät für Verkehrswissenschaft verfügt, den verschiedenen Fraunhofer Instituten, dem DLR-Software-Institut sowie mit Partnern aus der Wirtschaft, wie der Bombardier Transportation in Bautzen und Görlitz, dem Waggonbau Niesky und weiteren Spezialfirmen beste Voraussetzungen. Die vorhandene Kompetenz und die Netzwerke, die in Sachsen bereits im Bereich Schiene und Bahn bestehen, werden dem neuen Schienenverkehrsforschungszentrum zu Gute kommen. Eine lange Traditionslinie in der Verkehrswissenschaft, man denke nur an die frühere Hochschule für Verkehrswesen ‚Friedrich List‘ prädestiniert den Standort ebenfalls in besonderer Weise.“, sagte Jurk.

Das neue Schienenverkehrsforschungs-Zentrum soll unter anderem neue Antriebstechniken für Eisenbahnen und generell neue Technologien für den Bahnverkehr erforschen und entwickeln.

Jurk & Freese: Elektrifizierung Cottbus-Görlitz-Dresden kann kommen

Thomas Jurk und Ulrich Freese, SPD-Berichterstatter aus der Lausitz im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erklären:

Nach dem Willen des Haushaltsausschusses soll der Ausbau der Bahnstrecken Cottbus-Görlitz und Dresden-Görlitz über das neue Elektrifizierungsprogramm des Bundes finanziert werden. Dazu wird in der heutigen Bereinigungssitzung ein entsprechender Haushaltsvermerk im Etat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verankert.

Es ist vorgesehen, mit den Planungen für die Elektrifizierung bei insgesamt drei Strecken unmittelbar nach der Vorlage eines Förderkonzeptes durch das BMVI und der anschließenden Mittelfreigabe durch das Bundesfinanzministerium zu beginnen. Neben den beiden genannten Strecken in Brandenburg bzw. Sachsen betrifft dies die Schienenverbindung Neustadt-Landau-Wörth.

Mit dem neuen Elektrifizierungsprogramm des Bundes soll die Elektrifizierung von Schienenstrecken finanziert werden, bei denen dies mit den etablierten Finanzierungsinstrumenten bisher nicht möglich ist. Das BMVI bereitet die Förderinitiative derzeit vor. Bis 2022 sind bisher hierfür insgesamt Ausgaben von 75 Mio. Euro vorgesehen. Dies würde jedoch bei weitem nicht ausreichen, um die Bahnstrecken Cottbus-Görlitz und Dresden-Görlitz auszubauen. Deshalb wird der Haushaltsausschuss heute für das kommende Jahr 500 Mio. Euro für Sofortmaßnahmen in den vom Braunkohlestrukturwandel betroffenen Regionen – und damit auch für die Lausitz – bereitstellen. Diese Mittel sollen als Verstärkungsmittel für Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur regionalwirtschaftlichen Entwicklung eingesetzt werden. Damit gibt der Haushaltsausschuss dem BMVI die Möglichkeit, diese zusätzlichen Mittel für das Elektrifizierungsprogramm zu verwenden.

Wir freuen uns über die jüngste Ankündigung des BMVI, den Ausbau der beiden Strecken in das neue Elektrifizierungsprogramms des Bundes aufnehmen zu wollen. Denn bisher hatte das BMVI die Planungen an diesen Strecken blockiert. Durch die Beschlüsse des Haushaltsausschusses wird diese Planungsblockade endlich durchbrochen und gleichzeitig die für den Start der Projekte erforderlichen Mittel bereitgestellt.

Als Berichterstatter im Haushaltsausschuss hatten wir uns bei den Haushaltsberatungen in den vergangenen Wochen intensiv dafür eingesetzt, dass konkrete Projekte für die Lausitz auf den Weg gebracht werden, welche die wirtschaftlichen Perspektiven für unsere Region verbessern.

Jurk & Freese: Institut des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt kommt in die Lausitz

Thomas Jurk und Ulrich Freese, SPD-Berichterstatter aus der Lausitz im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erklären:

Der Haushaltsausschuss wird heute in der abschließenden Beratung über den Bundeshaushalt 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 57,4 Mio. Euro für das Deutsche Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) bereitstellen. Damit ist auch der Betrieb des an den Standorten Cottbus und Zittau/Görlitz geplanten DLR-Instituts für CO2-arme Industrieprozesse durch den Bund abgesichert.

Die Beschlüsse des Haushaltsausschusses ermöglichen die Gründung von fünf neuen DLR-Instituten an verschiedenen Standorten (Hannover, Ulm, Oberpfaffenhofen, Rhein-Sieg-Kreis, Lausitz) sowie die Errichtung eines Nationalen Erprobungszentrums für unbemannte Luftfahrzeuge in Cochstedt. Die Anfangsinvestitionen für den Aufbau der Standorte werden durch die jeweiligen Länder getragen. Anders als Institute der Fraunhofer-Gesellschaft sind DLR-Institute weniger abhängig von Drittmitteln. Dies war uns mit Blick auf unsere Region wichtig. Die Kosten für den Betrieb trägt der Bund zu 90 Prozent, weitere 10 Prozent steuert das jeweilige Land bei. Für die laufende Finanzierung des Institutes in der Lausitz stellt der Bund ab 2019 rund 10 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Dieser Betrag soll je zur Hälfte in Cottbus und Zittau/Görlitz eingesetzt werden.

An dem neuen DLR-Institut in der Lausitz soll die anwendungs-orientierte Entwicklung von Hochtemperaturwärmepumpen und -verdichtern intensiviert sowie die Möglichkeiten einer CO2-Reduktion in der Grundstoffindustrie mit chemischen Verfahren und alternativen Reduktionsmitteln erforscht werden. Dazu soll u.a. ein Versuchsstrang Hochtemperaturwärme und eine Testplattform für Technikumsanlagen errichtet werden. Die Investitionskosten werden derzeit mit insgesamt 13 Mio. Euro veranschlagt.

Die Region bietet gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit des neuen Instituts. So ist eine Zusammenarbeit mit der BTU Cottbus und der Hochschule Zittau/Görlitz geplant, die bereits große Kompetenzen in den angedachten Forschungsfeldern besitzen. Daneben sollen auch regionale Industriepartner (LEAG, Arcelor Mittal, BASF, Siemens) für Kooperationen gewonnen werden.

Als Berichterstatter im Haushaltsausschuss hatten wir uns bei den Haushaltsberatungen in den vergangenen Wochen intensiv dafür eingesetzt, dass konkrete Projekte für die Lausitz auf den Weg gebracht werden, welche die wirtschaftlichen Perspektiven für unsere Region verbessern.

Hintergrund DLR: Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) ist in zahlreiche nationale und internationale Kooperationen eingebunden und betreibt anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten nicht nur in der Luft- und Raumfahrt, sondern hat viele weitere Forschungsschwerpunkte in den Bereichen, Energie, Verkehr, Digitalisierung und Sicherheit. In den 20 nationalen Standorten beschäftigt das DLR circa 8.000 Mitarbeiter. Das DLR unterhält zudem Büros in Brüssel, Paris, Tokio und Washington D.C.

Thomas Jurk & Ulrich Freese, „Impulse für die Region“ Fraunhofer-Institut soll in die Lausitz kommen

Thomas Jurk und Ulrich Freese, SPD-Berichterstatter aus der Lausitz im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erklären:

Der Haushaltsausschuss wird heute in der abschließenden Beratung über den Bundeshaushalt 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 85,5 Mio. Euro für den Ausbau der Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. (FhG) bereitstellen. Damit werden auch die Errichtung und der Betrieb eines neuen Fraunhofer-Instituts für Energieinfrastruktur und Geothermie in der Lausitz ermöglicht.

Dieses neue Fraunhofer-Institut ist an zwei Standorten geplant. Möglicher thematischer Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen am Standort Jülich sind die Themen Geothermie und digitale Energie. In der Lausitz kann mit einer eventuellen Anbindung an die BTU Cottbus und die TU Dresden ein Schwerpunkt für Großkraftwerke sowie thermische und stoffliche Netze mit entsprechender Anschubfinanzierung in den Ländern Brandenburg und Sachsen aufgebaut werden. Die abschließenden Standortentscheidungen trifft der FhG-Senat.

Die Anfangsinvestitionen für den Aufbau der Standorte des geplanten Instituts liegen bei 50 Mio. Euro und sollen zu gleichen Teilen durch den Bund und die jeweiligen Länder getragen werden. Die Kosten für den Betrieb trägt der Bund zu 90 Prozent, weitere 10 Prozent steuert das jeweilige Land bei. Für diese laufende Finanzierung des neuen Institutes stellt der Bund ab dem nächsten Jahr 5 Mio. Euro jährlich zur Verfügung.

An dem neuen Fraunhofer-Institut für Energieinfrastruktur und Geothermie soll anwendungsorientiert zu den technologischen Herausforderungen im Energiebereich, wie der Integration der erneuerbaren Energie in die Netze oder der Kopplung der traditionell getrennten Energiesektoren Strom, Gas, Wärme und Verkehr geforscht werden. Bei diesen Forschungsfeldern gibt es noch ein erhebliches Potential für die angewandte Forschung, verbunden mit der Chance, neue Wertschöpfungsketten in unserer Region zu etablieren.

Als Berichterstatter im Haushaltsausschuss hatten wir uns bei den Haushaltsberatungen in den vergangenen Wochen intensiv dafür eingesetzt, dass konkrete Projekte für die Lausitz auf den Weg gebracht werden, welche die wirtschaftlichen Perspektiven für unsere Region verbessern.

SPD setzt sich durch: Sozialer Arbeitsmarkt schafft endlich echte Chancen für Langzeiterwerbslose

Anlässlich des heute im Bundestag beschlossenen Teilhabechancengesetzes erklärt Daniela Kolbe, Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und Mitglied im SPD-Parteivorstand:

„Mit dem Teilhabechancengesetz führen wir einen flächendeckenden Sozialen Arbeitsmarkt ein und setzen ein zentrales SPD-Herzensanliegen des Koalitionsvertrags um. Für uns ist klar: Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren – denn Arbeit bedeutet nicht nur Lohnerwerb, sondern auch soziale Teilhabe. Mit dem Sozialen Arbeitsmarkt schaffen wir für Langzeitarbeitslose neue und vor allem langfristige Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – und damit auch das Dabeisein mitten in der Gesellschaft. Wir wenden uns Menschen und Familien zu, die sonst keine Chance auf Teilhabe hätten. Insgesamt vier Milliarden Euro zusätzlich nehmen wir für dieses neue Instrument in die Hand. Damit werden unter anderem ein beschäftigungsbegleitendes Coaching für Arbeitgeber und Teilnehmende sowie Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber ermöglicht.

Es ist ein großer Erfolg der SPD, dass sich dieser Lohnkostenzuschuss am Tariflohn orientieren kann. Damit gehen wir deutlich über den Koalitionsvertrag hinaus: Hier war nur der Mindestlohn vorgesehen. So machen wir den Sozialen Arbeitsmarkt gerade in Regionen nutzbar, in denen er dringend gebraucht wird. Denn finanzschwache und tarifgebundene Kommunen sind nicht in der Lage, die Lohnlücke aus eigener Kraft zu schließen.

Zudem haben wir die Zugangsvoraussetzungen abgemildert und Ausnahmeregelungen für Familien mit Kindern und Schwerbehinderte eingeführt. So kommt der Soziale Arbeitsmarkt den Menschen zugute, die ihn am dringendsten brauchen.“

Das Jobcenter Leipzig erhält 2019 im Zuge des Teilhabechancengesetzes fast sechs Mio. Euro zusätzlich im Vergleich zum Vorjahr, beim Jobcenter Nordsachsen steigen die Mittelzuweisungen um knapp 1,5 Mio. Euro, beim Jobcenter im Landkreis Leipziger Land sind es 1,9 Mio. Euro mehr. Das sind insgesamt etwa 55 Mio. Euro für Leipzig, rund 12,85 Mio. Euro für Nordsachsen und rund 13,85 Mio Euro für das Leipziger Land

Leipziger Nathanaelkirche erhält 191.000 Euro aus Denkmalschutz-Sonderprogramm

Der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages hat heute zusätzliche Mittel für das bundesweite Denkmalschutz-Sonderprogramm VII freigegeben. Davon profitiert auch die Nathanaelkirche in Leipzig, die 191.000 Euro Förderung erhält. Dazu erklärt Daniela Kolbe:

„Ich freue mich, dass die Nathanaelkirche in Leipzig-Lindenau mit etwa 190.000 Euro vom bundesweiten Denkmalschutz-Sonderprogramm profitiert. Mit der Fördersumme können die Sanierungsarbeiten an der baulich einzigartigen Kreutzbach-Orgel weiter getrieben werden. Die Nathanaelkirche ist das größte Gebäude Lindenaus und ein Wahrzeichen des Stadtteils, der somit weiter aufgewertet werden kann.“

In der Region Leipzig werden weiterhin gefördert:

  • das Wilhelm-Wundt-Haus in Großbothen bei Grimma mit 250.000 Euro
  • die Dorfschmiede im nordsächsischen Schönwölkau mit 74.000 Euro

Hintergrund:

Das bewährte Denkmalschutz-Sonderprogramm fördert in der ganzen Republik national bedeutsame Kulturdenkmäler und Orgeln, die unter Denkmalschutz gestellt sind. Es wird mit 30 Millionen Euro in 2018 aufgelegt. Dabei wird es um das bisherige Orgelsanierungsprogramm inhaltlich erweitert. Aus dem Orgelsanierungsprogramm erhielt die Nathanaelkirche in 2016 bereits 350.000 Euro.