Wer erhält die Energiepreispauschale?
Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt.
Wie wird die Energiepauschale ausgezahlt? – Sozial gerecht!
Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende also entsprechend weniger raus – wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe.
Das ist sozial gerecht: Wer finanziell stark ist, benötigt weniger Zuschuss, viel Hilfe bekommen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Energiepreise nicht alleine stemmen können. So wird die Mitte der Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlastet.
Werden Spritpreise günstiger?
Wir sorgen für günstigere Spritpreise, indem wir die Energiesteuer auf Kraftstoffe befristet für drei Monate auf das europäische Mindestmaß absenken. Das macht bei Benzin 30 Cent und bei Diesel 14 Cent je Liter aus. Und wir wollen dafür sorgen, dass die Absenkung tatsächlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird. Dazu kommt die Erhöhung der Fernpendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Damit stellen wir sicher, dass der Weg zur Arbeit nicht vom Lohn aufgefressen wird.
Wird Bus und Bahn fahren auch günstiger?
Mobilität ist ein Baustein der Daseinsvorsorge, darum setzen wir nicht nur auf Verbesserungen für Autofahrerinnen und Autofahrer: Auch die Tickets für Busse und Bahnen werden günstiger. Es wird für 90 Tage bundesweit ein Ticket für 9 Euro pro Monat geben. Dazu sollen die Länder das Geld vom Bund bekommen. Damit wird das Bus- und Bahnfahren so billig, wie es in Deutschland wahrscheinlich noch nie war. Das zuständige Ministerium arbeitet mit Hochdruck an der konkreten Umsetzung.
Dieses Angebot gilt für alle.
Was wird gegen steigende Strompreise unternommen?
Schon ab Juli werden die Bürgerinnen und Bürger keine EEG-Umlage, also die Ökostromumlage, über die Stromrechnung mehr zahlen. Bisher war dieser Schritt erst für Anfang 2023 geplant. Die Entlastung sollen die Stromanbieter vollends an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Eine Entlastung von rund 6,6 Milliarden Euro. Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden 133 Euro.
Wie werden Familien unterstützt?
Um besondere Härten für Familien abzufedern, wird schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen ausgezahlt. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet, kommt also stärker bei Familien mit wenig Geld an. Ebenso wie beim Klimageld wollen wir zielgenau unterstützen und nicht mit der Gießkanne verteilen. Darüber hinaus unterstützen wir mit dem Sofortzuschlag von 20 Euro Kinder, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.
Und was ist mit Menschen, die Sozialleistungen beziehen?
Der bereits beschlossene 100-Euro-Zuschuss für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wird um 100 Euro pro Person auf insgesamt 200 Euro erhöht.
Was ist mit Studierenden?
Für die Männer und Frauen an den Universitäten ist die Vergünstigung des ÖPNV 90 Tage für 9 Tage ein echter Mehrwert, da in den Metropolen der ÖPNV gut funktioniert. Zudem profitieren Studierende mit Bafög vom Heizkostenzuschuss: Dieser wird automatisch ohne Antragstellung ausbezahlt. Studierende und Azubis erhalten einmalig 230 Euro.
Was ist mit Rentnerinnen und Rentnern
Diese Woche konnten wir einen Erfolg für die Rentnerinnen und Rentner erzielen: Die Renten werden in diesem Jahr für alle 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner deutlich angepasst: Zum 1. Juli 2022 steigen sie in Westdeutschland um 5,35 Prozent und in den neuen Ländern um 6,12 Prozent. Wer etwa heute 1.000€ Rente monatlich erhält, bekommt im Jahr 2022 321€ (West) bzw. 367,2€ (Ost) brutto mehr.
Die gesetzliche Rente ist verlässlich und gerade bei den schwierigen Bedingungen, wie steigende Preisen oder der internationalen Krisenlage stabil.
Hinzu kommt, dass Rentnerinnen Rentner auch vom Wegfall der den Strompreis verteuernden Ökostrom-Umlage, von der abgesenkten Energiesteuer auf Kraftstoffe und von der ÖPNV-Aktion profitieren. Wenn sie außerdem Grundsicherungsleistungen beziehen oder Wohngeld erhalten, bekommen sie zusätzlich die Einmalzahlungen und den Heizkostenzuschuss.
Möglichst früherer Abschied von der Gasheizung
Wir wollen, dass ab dem Jahr 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird – im Koalitionsvertrag war das bisher zum 1. Januar 2025 vorgesehen. Wir wollen aber auch die Hauseigentümer nicht mit den steigenden Preisen alleine lassen: Wir werden einen Rahmen schaffen, damit Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen austauschen können. Außerdem werden wir eine große Wärmepumpen-Offensive mit staatlicher Förderung starten.
Was ist mit dem Klimageld?
Wir machen außerdem Tempo bei der Einführung des im Koalitionsvertrag geplanten Klimagelds. Möglichst noch in diesem Jahr wird ein Auszahlungsweg über die Steuer-ID entwickelt , um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Mit dem Klimageld werden wir staatliche Einnahmen aus dem CO2-Preis im Verkehrs- sowie Wärmebereich an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben.
Welche steuerlichen Erleichterungen sind geplant?
Wir setzen außerdem auf weitreichende steuerliche Erleichterungen, von denen alle Beschäftigten profitieren, die eine Steuererklärung einreichen. Die Werbekostenpauschale – offiziell Arbeitnehmerpauschbetrag – wird rückwirkend zum Jahresbeginn auf 1200 Euro erhöht. Außerdem steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer auf 10.347 Euro. Beide Maßnahmen bedeuten rund 4,5 Milliarden Euro weitere Entlastung.
Wer erhält einen Heizkostenzuschuss?
Extreme Schwankungen von Wohn- und Nebenkosten dürfen nicht dazu führen, dass Menschen ihr Zuhause verlieren oder in ihren eigenen vier Wänden frieren. Daher bringen wir mit Blick auf die steigenden Energiepreise in diesem Winter einen einmaligen Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Familien auf den Weg. Auch Studierende mit Bafög, Empfängerinnen und Empfänger von Aufstiegs-Bafög und Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, werden unterstützt.
Und wir verdoppeln den Heizostenzuschuss: Statt 135 Euro erhalten allein lebende Wohngeldempfängerinnen und -empfänger einen einmaligen Zuschuss von 270 Euro zu ihren Heizkosten. Für Zwei-Personen-Haushalte wird es 350 Euro geben, für Studierende mit Bafög sowie Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe 230 Euro. Das Geld wird im Sommer ausgezahlt, wenn die Betriebskostenabrechnung mit den Heizkosten für diesen Winter verschickt werden.
Davon profitieren rund 2,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger, etwa Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende oder Menschen, die wenig verdienen. Sie bekommen das Geld ohne Antrag direkt auf ihr Konto überwiesen.