Neukirch: Flächentarif für Pflegeberufe ist dringend nötig

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat seine Ideen für einen bundesweit gültigen Flächentarifvertrag in der Altenpflege vorgestellt.

Dazu Dagmar Neukirch, die pflegepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:

„Pflege ist ein toller Beruf. Damit Altenpflegerinnen und Altenpfleger den Anforderungen und ihren eigenen Ansprüchen an ihre Arbeit gerecht werden können, müssen die Arbeits- und Rahmenbedingungen in der Pflege stimmen. Dazu gehören beispielsweise verlässlich planbare freie Tage, Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten sowie ein anständiger Lohn. Vieles davon kann in einem Flächentarifvertrag in der Altenpflege umgesetzt werden. Ich halte ihn deshalb für dringend nötig“, so Dagmar Neukirch am Mittwoch.

„Solche Verbesserungen werden aber die Pflege für die Gepflegten teurer machen. Wir müssen unbedingt vermeiden, dass die Verbesserungen für die Pflegekräfte zu noch mehr steigenden Eigenanteilen der Gepflegten führen, sodass sie sich ihren Pflegeplatz nicht mehr leisten können. Eine kurzfristige Lösung zur Entlastung der Pflegebedürftigen kann ein Pflegewohngeld sein. Damit könnten die Gepflegten einen Zuschuss für ihre Kosten beantragen. Anfang dieses Jahres hat die Regierungskoalition von SPD und CDU die Sozialministerin beauftragt, ein Konzept dafür zu entwickeln und damit die Ergebnisse der Enquete-Kommission umzusetzen: Antrag zur Umsetzung der Ergebnisse der Enquete-Kommission.

Grundsätzlich brauchen wir aber eine Pflegevollversicherung. Die aktuelle Pflegeversicherung wird auf Dauer in ihrer jetzigen Form als Teilversicherung nicht mehr funktionieren. Stattdessen brauchen wir ein System, in dem unsere Gesellschaft gemeinsam füreinander einsteht. Und der Staat das macht, wofür wir ihn brauchen: Sicherheit geben.“

Hintergrund zum Weiterlesen:

Ergebnispapier der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zur Enquete-Kommission Pflege im Sächsischen Landtag sowie das Diskussionspapier der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag „Pflege ist Leidenschaft“.

Versorgung der Patienten darf nicht zum Spielball werden

Simone Lang, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion zur Berichterstattung in der „Freien Presse“ zu Rückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung für Ärzte:

„Viele Ärzte in Sachsen beklagen, dass sie massiven Rückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ausgesetzt sind. Sie haben mehr Patienten behandelt als vom starren Honorarsystem vorgesehen. Dieses und die damit verbundene Bürokratie kann ein Grund für den Ärztemangel sein“, so Simone Lang zum Bericht der Freien Presse und zum Anliegen der „IG Med“.

„Drohende Rückforderungen sorgen dafür, dass keine neuen Patienten mehr aufgenommen werden oder dass sich Ärztinnen und Ärzte gar nicht erst dort niederlassen, wo ihnen so etwas droht“, so Lang weiter.

„Regresse dürfen nicht dazu führen, dass Ärzte notwendige Behandlungen nicht verordnen oder gründliche Gespräche nicht mehr führen. Die Patientinnen und Patienten dürfen nicht zum Spielball zwischen KV, Ärzten und Krankenkassen werden. Es müssen dringend Gespräche mit allen Beteiligten geführt werden, um eine vernünftige Lösung für das Problem zu finden. Hier kann die Gesundheitsministerin ihre Möglichkeiten, die sie derzeit als Vorsitzende Gesundheitsministerkonferenz hat, nutzen, um zügig Hindernisse für eine ausreichende Ärzteversorgung aus dem Weg zu räumen.“

„Wenn wir nicht die jetzigen Probleme lösen, nützen auch plakative Maßnahmen, die erst in den 2030er Jahren wirken könnten, nichts. Darauf haben wir immer wieder hingewiesen“, so Lang abschließend.

Hintergrund:

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales soll, nach Beschluss des Landtages, noch in dieser Legislatur einen aktualisierten Plan zur Bekämpfung des Ärztemangels vorlegen. Auch die Budgetierungspraxis und die Bürokratie müssen dabei eine Rolle spielen. Die SPD hat diese Forderung in den letzten Wochen noch einmal deutlich gemacht (https://www.spd-fraktion-sachsen.de/landaerzte-programm)

Sachsen bei Sicherheit im Fußball auf gutem Weg

+++ Dialog zwischen Vereinen, Sicherheitsbehörden und Fans bleibt wichtigste Strategie +++

Jörg Vieweg, Sprecher für Sportpolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und
Albrecht Pallas, Sprecher für Innenpolitik  zum heutigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes über Kosten von Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen:

Mit seinem heutigen Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Kosten für einen sicherheitsbedingten Mehraufwand bei Polizeieinsätzen dem Veranstalter grundsätzlich in Rechnung gestellt werden können, den konkreten Fall aber an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurücküberwiesen.

Schon im Jahr 2015 haben sich die Koalitionsfraktionen SPD und CDU intensiv mit dem Thema befasst und mit dem Landtagsbeschluss „Sicherheit im Fußball – Stärkung der sächsischen Fanprojekte“ konkrete Schritte zur Stärkung der Fanprojekte und Erhöhung der Sicherheit in und ums Stadion eingeleitet.

„Bereits seit mehr als drei Jahren setzen wir damit auf den verstärkten Dialog zwischen Vereinen, Sicherheitsbehörden und Fans“, so der sportpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Jörg Vieweg. Der damalige Antrag war das Ergebnis eines langfristig angelegten Prozesses, den viele Fachleute begleiteten und in dessen Verlauf Vertreterinnen und Vertreter von Polizei, Fans, Fanprojekten, Vereinen und Wissenschaft zu Wort kamen.

„Die Frage der Kostenübernahme für Polizeieinsätze ist eine komplexe und schwierige rechtliche Frage, wie die Rücküberweisung des Falls vom Bundesverwaltungsgericht an das Oberverwaltungsgericht zeigt“, so der Innenexperte der SPD-Fraktion, Albrecht Pallas. „Die Sicherheit rund um Fußballspiele ist nicht nur eine Aufgabe der Polizei. Aber im öffentlichen Raum ist nun mal der Staat zuständig. Wir bleiben bei unserem Ansatz und setzen auf den Dialog aller beteiligten Akteure und eine engere Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Verbänden und Sicherheitsbehörden bereits im Vorfeld der betreffenden Partien.“

„Für mich ist Fußball als schönste Nebensache der Welt ein friedliches Sportfest für die ganze Familie und keine Risikosportart. Fanatismus, Rassismus und Rechtsextremismus haben im Stadion selbstverständlich nichts zu suchen. Darum stehen zu allererst die Vereine in der Pflicht dagegen vorzugehen“, so Vieweg weiter.

Sollten in Einzelfällen Kosten für die Vereine geltend gemacht werden, so könnten das große Clubs, wie im verfahrensgegenständlichen Fall etwa Werder Bremen, ohne Probleme selbst schultern.

Jörg Vieweg abschließend: „Den Vereinen in den niedrigeren Spielklassen und im Amateurfußball auch und gerade hier bei uns in Sachsen müsste dann dabei der DFB unter die Arme greifen. Die in Frage stehenden Summen kann der größte Sportverband der Welt aus der Portokasse bezahlen.“

ASG Sachsen zeichnet Sachsens beste Pflegekräfte aus

Zum zweiten Mal verleiht die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG Sachsen) den Preis „Sachsen, deine besten Pflegekräfte“. Bis Anfang März konnten Angehörige, Kolleginnen und Kollegen, Arbeitgeber Pflegekräfte aus allen Bereichen des Pflegeberufes nominieren. Dazu erklären Simone Lang, MdL, und Vorsitzende der ASG Sachsen sowie Michael Schmidt, Jury-Vorsitzender und stellv. Vorsitzender der ASG Sachsen:

„Auf die engagierte Arbeit unserer Pflegerinnen und Pflegern verlassen sich täglich Tausende. Egal, ob im Heim, Zuhause oder im Krankenhaus, mit ihrem Einsatz für andere Menschen sind sie uns ein wichtiges Vorbild. Sie pflegen, umsorgen und packen an. Sie kümmern sich und sind da, wenn es allein schwierig wird. Mit Herz und Tatkraft stellen sie sicher, dass Pflegebedürftige und Kranke gut versorgt sind. Mit der Auszeichnung ‚Sachsen, deine besten Pflegekräfte‘ wollen wir Danke sagen und auf ihren wichtigen Einsatz für unsere Gesellschaft aufmerksam machen. Denn sie haben es verdient!“, so Simone Lang, Vorsitzende der ASG Sachsen.

Michael Schmidt, stellv. Vorsitzender der ASG Sachsen und Jury-Vorsitzender: „Die Verdopplung der Nominierungen im Vergleich zum vergangenen Jahr zeigt, wie wichtig es vielen ist, den Pflegekräften mit der Auszeichnung Danke zu sagen. Danke, für das Engagement und das Herzblut, welches viele Pflegekräfte trotz aller Widrigkeiten in ihrer Arbeit zeigen.“

Die Preisträger im Jahr 2019 sind das Team des Hospiz in Erlabrunn, die Pflegedienstleitung und das Team eines Pflegeheimes in Dresden, das Team eines Pflegeheimes aus Mügeln und eine Pflegekraft aus Torgau. „Wir haben uns außerdem entschieden, einen Sonderpreis für eine Pflegekraft auszuloben. Diese hat ihren Mann, der einen Schlaganfall mitten im Berufsleben erlitt, gepflegt und ist der Pflege dabei dennoch treu geblieben. Sie lebt ihren Beruf. Er ist eine Berufung für sie“, so Michael Schmidt abschließend.

Zur Preisverleihung mit anschließendem Empfang am 29, März 2019, ab 15:30 Uhr in der Evangelischen Hochschule Dresden, Dürerstraße 25, 01307 Dresden, laden wir Sie hiermit herzlich ein.

Pallas: SPD stärkt die sächsische Polizei

Heute hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages 17,9 Millionen Eurofür die Sanierung der Hochschule der sächsischen Polizei in Rothenburg sowie für einen Neubau zur Erweiterung der Ausbildungskapazitäten in Rothenburg freigegeben.

Dazu Albrecht Pallas, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:

„Der Um- und Neubau der Hochschule der sächsischen Polizei in Rothenburg ist der nächste wichtige Schritt zur Modernisierung der Polizeiausbildung. Damit setzen wir in der Regierung die sinnvolle und nachhaltige Personalpolitik bei der Polizei konsequent fort“, so Albrecht Pallas am Mittwoch.

Nachdem die SPD in Regierungsverantwortung gekommen war, hatte sie zügig ein Wahlversprechen umgesetzt und 2015 den Stellenabbau bei der Polizei gestoppt. Im selben Jahr kam die eingesetzte Fachkommission zu dem Ergebnis, dass Sachsen 1.000 Polizisten mehr braucht. Sie stützte damit eine Forderung der SPD. Im Ergebnis wurden im Doppelhaushalt 2017/18 die Ausbildungsplätze bei der Polizei von 300 auf 700 pro Jahr erhöht und 1.000 neue Stellen bei der Polizei geschaffen. Noch 2013 sind nur 300 Personen eingestellt worden.

„Klar ist: Der Standort Rothenburg wird auch in Zukunft gebraucht. Deshalb hat die Koalition deutlich mehr Geld für die Aus- und Fortbildung bei der Polizei bereitgestellt. Ich rechne in Kürze mit dem Bericht der Untersuchungskommission zur polizeilichen Ausbildung“, so Pallas abschließend.

Sächsische SPD-Kommunalpolitiker für Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Der Dachverband der sächsischen SPD-Kommunalpolitiker hat sich mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl für eine generelle Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Freistaat ausgesprochen. In einem entsprechenden Vorstandsbeschluss fordert die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) eine landesweit einheitliche Regelung, die für die Kommunen aber keine finanziellen Nachteile zur Folge haben darf. Ihre Position wollen die Kommunalpolitiker nun in die weitere Diskussion des Regierungsprogramms der SPD Sachsen einbringen, das im Juni bei einem Landesparteitag beschlossen wird. In den vergangenen Jahren hatten zahlreiche sächsische Städte und Gemeinden die Ausbaubeiträge bereits abgeschafft, so dass die Belastung von Straßenanliegern von Kommune zu Kommune mittlerweile sehr unterschiedlich ist.

Dazu erklärt Dr. Peter Lames, Vorsitzender der SGK Sachsen, der zugleich auch Beigeordneter für Finanzen, Personal und Recht der Landeshauptstadt Dresden ist:

„Die bisherige Regelung führt zu einer Spaltung in arme und reiche Kommunen. Die Bürgerinnen und Bürger können nicht nachvollziehen, warum die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von der Postadresse abhängt. Ein großer bürokratischer Aufwand und unnötige Härten sprechen ebenfalls gegen die bisherige Regelung. Daher haben in der Vergangenheit schon viele Kommunen, wie z.B. Dresden und Leipzig auf eine Erhebung verzichtet. Auch in vielen anderen Bundesländern läuft die Diskussion über einen generellen Verzicht.“

„Wir fordern nun eine geordnete Abschaffung, die den Kommunen aber einen finanziellen Ausgleich in mindestens gleicher Höhe gewährt. Hier sehen wir den Freistaat Sachsen in der Pflicht. Die gute finanzielle Lage des Landes erlaubt einen entsprechenden Ausgleich. Denkbar wäre z.B. eine Erhöhung der Fördersätze für den kommunalen Straßenbau.“, so Lames abschließend.

Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Sachsen ist die Interessenvertretung der sächsischen SPD-Kommunalpolitikerinnen und -Kommunalpolitiker und hat landesweit etwa 300 Mitglieder.

Panter: SPD kümmert sich um moderne Schulen

+++ Haushaltsauschuss bewilligt über 29 Millionen Euro für Schulhausbau +++ Förderung nun zu 60 Prozent +++ Einfachere Verfahren +++

Dirk Panter, Vorsitzender der SPD-Fraktion und Sprecher für Haushaltspolitik zum Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses zum Schulhausbau am 27. März 2019:

„Wir haben in Sachsen ein umfangreiches Bildungsbau-Programm aufgelegt. In den nächsten Jahren stehen dafür insgesamt 715 Millionen Euro bereit. Wir kümmern uns darum, dass genügend neue Schulen gebaut und das bestehende Schulen ordentlich modernisiert werden. Um die Städte und Gemeinden dabei besser zu unterstützen, haben wir die Förderung von 40 auf 60 Prozent erhöht und die Förderverfahren vereinfacht. Auch mit diesem Programm sorgen wir dafür, dass Sachsen besser funktioniert und zwar in den großen Städten und in den ländlichen Regionen gleichermaßen!

Mit dem heutigen Beschluss im Haushalts- und Finanzausschuss fließen 29,3 Millionen Euro in insgesamt 54 Schulbau-Projekte in ganz Sachsen. Das Gesamtvolumen der Baumaßnahmen beträgt fast 70 Millionen Euro. Bereits 15 dieser Projekte profitieren von der höheren Förderquote, die seit dem Haushaltsbeschluss im Dezember gilt.“

Überblick der beantragten Mittel und der Förderung durch den Freistaat nach Landkreisen und Kreisfreien Städten:

 Landkreis zuwendungsfähige Ausgaben Fördermittelbedarf
Bautzen 11.218.423,30 € 4.544.569,31 €
Erzgebirgskreis 1.187.278,05 € 645.723,43 €
Görlitz 9.590.039,37 € 3.866.015,76 €
Leipzig, Landkreis 3.913.315,80 € 1.782.296,32 €
Meißen 621.405,42 € 248.562,17 €
Mittelsachsen 11.419.242,09 € 4.567.696,03 €
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 14.370.679,89 € 5.958.121,63 €
Vogtlandkreis 3.275.237,71 € 1.310.095,09 €
Zwickau 7.639.281,79 € 3.235.311,92 €
Kreisfreie Stadt zuwendungsfähige Ausgaben Fördermittelbedarf
Chemnitz 650.817,00 € 260.326,80 €
Dresden 4.192.898,68 € 2.515.739,20 €
Leipzig 903.004,78 € 450.358,43 €
68.981.623,88 € 29.384.816,09 €

 

SPD Sachsen unterstützt DGB-Petition zur Grundrente

Homann: Grundrente kommt besonders Ostdeutschen zugute

Die SPD hat ein Konzept für ein Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung vorgelegt. Die SPD-Initiative zur Grundrente wird auch durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt, der nun eine bundesweite Unterschriftenaktion gestartet hat. Dazu erklärt Henning Homann, Generalsekretär der SPD Sachsen:

„Ich rufe alle auf, sich an der Unterschriftenaktion des DGB zur Einführung der Grundrente zu beteiligen. Wer 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, verdient eine ordentliche Rente und darf nicht in Grundsicherung fallen. Besonders den Menschen in Ostdeutschland würde die Grundrente zu Gute kommen – gäbe es sie jetzt schon, würden in Sachsen knapp 240.000 Menschen davon profitieren“, so Homann.

Dem Vorschlag des Thüringer CDU-Politikers Mike Mohring der Grundrente mit einfacher Bedürftigkeitsprüfung erteilt Henning Homann unterdes eine Absage: „Bedürftigkeitsprüfungen lehnt die SPD Sachsen entschieden ab. Bedürftigkeitsprüfungen wären nicht nur bürokratischer Aufwand, sondern auch respektlos gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die 35 Jahre Beiträge eingezahlt haben“, so Homann weiter.

Gleichzeitig betont Homann, dass eine Grundrente finanzierbar sei: „Wir wollen die Entlastung kleiner- und mittlerer Einkommen, aber gleichzeitig ausreichend Mittel für die Grundrente und wichtige Zukunftsinvestitionen in Ostdeutschland. Deshalb befürworten wir die Abschaffung des Solidaritätszuschlages für 90 Prozent der Einkommen, nicht aber für die obersten 10 Prozent.“ Durch den Finanzierungsvorschlag der SPD stünden rund 11 Milliarden Euro zur Verfügung. Für die Grundrente werde mit Kosten von rund 5 Milliarden Euro ausgegangen.

„Sowohl die Forderung nach einer Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente, als auch die völlige Abschaffung des Soli-Zuschlages, sind nicht im Interesse der Menschen in Sachsen. Die Ost-CDU offenbart ein bedenkliches Verständnis von der Lebensrealität der Ostdeutschen“, erklärt Homann abschließend.

 

Hintergrund: Hier geht es zur DGB-Kampagne „Grundrente jetzt! Lebensleistung verdient Respekt“https://www.dgb.de/themen/++co++9770dc02-4a4d-11e9-9dda-52540088cada?utm_campaign=kampagne.spd.de&utm_content=LK&utm_medium=nl&utm_source=nl

Raether-Lordieck: Mädchen für Politik begeistern

Der bundesweite Aktionstag „Girl’s Day“ findet in diesem Jahr am 28. März statt.  Traditionell beteiligt sich auch die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag an dem Zukunftstag, bei dem Mädchen in verschiedene Berufsfelder hineinschnuppern können.

Dazu sagt Iris Raether-Lordieck, die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Uns als SPD-Fraktion ist der jährliche Girl’s Day ein Herzensanliegen. Wir wollen Mädchen und junge Frauen motivieren, sich einzubringen und sich in der Gesellschaft zu engagieren. Als Fraktion wollen wir Wege aufzeigen, wie das unter anderem in der Politik möglich sein kann. Wer sich für seine Interessen stark macht, für seinen Verein, seinen Heimatort oder seine Schule etwas bewegen will, dem stellen wir unser großes Netzwerk gern zur Verfügung.

Auch in diesem Jahr ist das Angebot der Fraktion mit mehr als 20 Teilnehmerinnen aus ganz Sachsen ausgebucht. Diese erwartet ein hochwertiges Programm: Start des Zukunftstages ist um 10 Uhr im Landtagsrestaurant Chiaveri bei einem gemeinsamen Frühstück mit drei Abgeordneten der Landtagsfraktion – Petra Köpping, auch Staatsministerin für Gleichstellung, wird mit Sabine Friedel, der bildungspolitischen Sprecherin, und Iris Raether-Lordieck daran teilnehmen.

Anschließend wird die Geschäftsführerin des Genderkompetenzzentrums Sachsen, Karin Luttmann, gemeinsam mit Laura Stellbrink, der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) in Sachsen, ein Seminar zum Thema „Frauen in der Politik“ halten. Nach einem Mittagessen, an dem die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion,Juliane Pfeil-Zabel, teilnehmen wird, bekommen die Mädchen eine Führung durch den Landtag. Abschluss des Girl’s Days der Fraktion wird ein politisch-historischer Stadtrundgang durch die Dresdner Altstadt sein – durchgeführt vom Herbert-Wehner-Bildungswerk.

Hintergrund: Das Projekt Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es findet in diesem Jahr bundesweit zum bereits 19. Mal statt.

Sachsen bekommt ein gutes Inklusionsgesetz

+++ Stärkung der Teilhabe +++ Inklusionsbeauftragter +++ Abschaffung der Wahlrechts-Ausschlüssen +++

Hanka Kliese, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Inklusion der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum heute eingebrachten Inklusionsgesetz (Drucksache 6/17122):

Am 22. März 2019 haben SPD und CDU ein „Gesetz zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen“ („Sächsisches Inklusionsgesetz“) in den Landtag eingebracht. Damit kann es jetzt beraten und vor der Sommerpause beschlossen werden. Gleichzeitig werden weitere Gesetze geändert – zum Beispiel das Wahlgesetz.

„Die SPD in der Regierung hat dafür gesorgt, dass Inklusion zum Thema wird. Die SPD hat dafür gesorgt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) endlich auch in Sachsen ordentlich umgesetzt wird.Darauf, und vor allem auf die vielen Menschen mit und ohne Handicap, die dafür gekämpft haben, bin ich stolz“, so Hanka Kliese.

Die Bilanz bei der Inklusion beinhalten den Aktionsplan Inklusion, die Umsetzung und Finanzierung dieses Plans in verschiedenen Ministerien oder auch die Verbesserungen beim Landesblindengeld. Kliese weiter: „Das Inklusionsgesetz ist ein letzter großer Baustein in dieser Legislatur. Und es ist ein gutes Gesetz geworden. Es regelt viele Dinge, die für manche Menschen klein erscheinen mögen, die aber enorm wichtig für die Betroffenen sind: Mit dem Gesetz verbessern wir die Unterstützung gehörloser Eltern, durch finanzierte Kommunikationshilfen. Mit dem Gesetz gibt es nun einen hauptamtlichen Inklusionsbeauftragten und einen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Beide sind, dem Querschnittsthema Inklusion gerecht werdend, bei der Staatskanzlei angesiedelt und beraten die gesamte Staatsregierung, nicht mehr nur das Sozialministerium. Mit dem Gesetz verbessern wir zudem die Berechnungsgrundlage für die Teilhabe Schwerbehinderter Menschen.“

Besonders wichtig war Kliese und der SPD die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse: „Wir schaffen in Sachsen die Wahlrechtsausschlüsse ab. Schon zur diesjährigen Landtagswahl werden ungefähr 4.000 Menschen, denen dieses Grundrecht bisher verfassungswidrig verwehrt wurde, wählen können. Diese Änderung hätten wir uns gern schon eher gewünscht. Leider hat die CDU erst ein Urteil des Verfassungsgerichtes gebraucht, um ihre Blockade aufzugeben.“ Der neue § 12 des Sächsischen Wahlgesetzes lautet dann: „Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.“

Kliese abschießend: „Aus Integration wird Inklusion, jetzt auch endlich mit unserem neuen Gesetz. Menschen mit Behinderung wollen und müssen teilhaben können. Das ist ihr Recht. Und das setzen wir wie versprochen um.“

Hintergrund:

Vergleich der Mittel für Inklusion 2014 und 2019

2014 2019
Zusätzliche Gelder für die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Inklusion an Schulen 0,6 Mio. Euro 4,7 Mio. Euro
Umsetzung der UN-BRK 0 Euro 10  Mio. Euro
Talente für Sachsen (Inklusion an Hochschulen und Berufsakademie Sachsen) 0 Euro 2 Mio. Euro
Inklusion in der Kultur 0 Euro 1 Mio. Euro
Unterstützung nach Landesblindengeldgesetz (monatlich)
Blinde Menschen 333 Euro 350 Euro
hochgradig Sehbinderte 52 Euro 80 Euro
Gehörlose 103 Euro 130 Euro
schwerstbehinderte Kinder 77 Euro 100 Euro
taubblinde Menschen 300 Euro (zusätzlich)