Jörg Vieweg

Vieweg/Baum: Energiekompromiss sichert Arbeitsplätze – Ausbau erneuerbarer Energien zügig vorantreiben

Jörg Vieweg,  Sprecher für Energiepolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, und Thomas Baum, Sprecher für Wirtschafts- und Industriepolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum Braunkohle-Beschluss der Bundesregierung

„Ich bin froh, dass jetzt eine Kompromiss zustande gekommen ist, der auch die wirtschaftlichen Interessen Sachsens berücksichtigt“, so Jörg Vieweg. „Er sichert zum einen tausende Arbeitsplätze in unseren Braunkohlerevieren. Zum anderen können wir damit in Deutschland unsere klimapolitischen Ziele einhalten und kommen bei der dringend notwendigen Energiewende einen wesentlichen Schritte voran. Dabei müssen wir aber darauf achten, dass Strom auch weiterhin bezahlbar bleibt. Denn die Energiewende ist nicht nur eine klimapolitische Notwendigkeit, sondern auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss darum auch in Sachsen zügig vorangetrieben werden.“

„Ich freue mich, dass der gemeinsame Einsatz für das Lausitzer Kohlerevier Wirkung gezeigt hat“, so Thomas Baum.  „Neben dem wirtschaftlichen Aspekt ergibt sich aber noch ein weiterer wichtiger Punkt, gerade für die Gemeinden Schleife und Trebendorf. Die Firma Vattenfall hat nun keinen Grund mehr, die Ergebnisse bereits unterschriebener Verträge von 2008 nicht umzusetzen. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Klimaabgabe war das immer ein gewichtiges Gegenargument von Vattenfall. Heute ist die Situation wieder eine andere und ich appelliere an Vattenfall, das auch entsprechend zur Kenntnis zu nehmen.“

Raatz: Meilenstein für gute Arbeit in der Wissenschaft

Die heutige Einigung der Fachpolitiker von SPD und CDU/CSU auf gemeinsame Eckpunkte zur anstehenden Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (dem Sonderbefristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft) ist ein Meilenstein für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Es ist der notwendige Schritt zur Eindämmung des Missbrauchs von Befristungen in der Wissenschaft. Dazu erklärt die sächsische SPD-Bundestagsabgeordnete und stv. Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Forschung, Dr. Simone Raatz:

„Wir freuen uns, dass sich die Koalitionsfraktionen auf klare Eckpunkte zur anstehenden Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verständigt haben. Damit ist sichergestellt, dass die Große Koalition noch in diesem Jahr ein großes Maßnahmenpaket für planbarere und verlässlichere Karrierewege im Wissenschaftssystem verabschieden kann.

So müssen nach der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz Vertragslaufzeiten an das Qualifizierungsziel gekoppelt werden und Drittmittelbefristungen an die Dauer der Mittelbewilligung. Damit werden wir sicherstellen, dass unsachgemäße Kurzbefristungen unterbunden und prekäre Beschäftigungsverhältnisse eingedämmt werden. Weiterhin ist es uns gelungen, die Herausnahme des nichtwissenschaftlichen Personals (Labor- und Verwaltungspersonal) aus dem Geltungsbereich des WissZeitVGs vorzusehen. Diese Personengruppe erfüllt überwiegend Daueraufgaben, die unserer Ansicht nach mit Dauerstellen zu besetzen sind.  

Gerade für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Sachsen ist die vereinbarte Gesetzesänderung ein Meilenstein. So sind an den vier größten sächsischen Hochschulen 90% der akademischen Mitarbeiter befristet beschäftigt. Knapp 40% der akademischen Mitarbeiter an der Universität Leipzig, der TU Chemnitz und der TU Freiberg haben einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von unter 6 Monaten. Diese prekären Beschäftigungsverhältnisse sind nicht weiter hinnehmbar und schaden dem sächsischen Wissenschaftsstandort. Deshalb freue ich mich, dass wir unsachgemäßen Kurzbefristungen endlich einen Riegel vorschieben.“

Kolbe zur Bleiberechtsänderung: „Ausweitung der Abschiebungshaft ist ein Märchen!“

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur „Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ im Bundestag am heutigen Donnerstag, 2. Juli 2015, erklärt Daniela Kolbe:

„Auch wenn das Gesetz ein Kompromiss der Großen Koalition ist – das Gesetz pauschal als Asylrechtsverschärfung zu verurteilen, geht völlig am Inhalt vorbei. Es setzt wichtige humanitäre Verbesserungen um, die viele Menschenrechtsorganisationen seit Jahren fordern. Die einseitige negative Darstellung des Gesetzes durch Bleiberechtsinitiativen und die Medien entspricht schlicht nicht den Tatsachen.

Dass das Gesetz – wie vielfach behauptet –  die Abschiebungshaft ausweitet, ist ein Märchen. Die Rechtsgrundlage für Inhaftierungen bestand bereits in der Vergangenheit und bleibt unverändert. Die Neuregelungen setzen europarechtliche Verpflichtungen um und schreiben zum Teil nur das gesetzlich fest, was die Rechtsprechung seit Jahren urteilt. An einigen Stellen wird sogar entschärft, indem eingrenzende Formulierungen die Darlegungs- und Begründungslast für Behörden und Gerichte erhöhen.

Tatsache ist: Das Gesetz lockert die geltenden Bestimmungen und schafft neue Perspektiven für viele Geflüchtete. Mit der großzügigen, stichtags- und altersunabhängigen Bleiberechtsregelung erhalten langjährig Geduldete erstmals eine dauerhafte Perspektive in Deutschland. Das Gesetz beendet damit die langjährige Praxis der Kettenduldungen. Die SPD hat zudem durchgesetzt, dass gut integrierten jugendlichen oder heranwachsenden Geduldeten ein legaler Aufenthalt gewährt werden kann: Durch die Verankerung einer Ausbildung als Duldungsgrund im Gesetz geben wir jungen Asylsuchenden und Geduldeten ebenso wie deren Arbeitgebern Rechtssicherheit, dass sie nicht während der Ausbildung abgeschoben werden. Das erleichtert den Arbeitsmarktzugang für junge Flüchtlinge erheblich.

Insgesamt werden wir mit diesem Gesetz viele der mehr als 130.000 Geduldeten aus der Warteschleife ohne festen Aufenthalt herausholen können.“

Kolbe: Mehr Wohngeld – mehr Gerechtigkeit!

„Die Reform des Wohngeldgesetzes ist ein weiterer Meilenstein sozialdemokratischer Politik in dieser großen Koalition, von der 870.000 Menschen profitieren. 90.000 Menschen werden ab 2016 erstmals Wohngeld beziehen. Die Miethöchstbeträge werden regional gestaffelt angehoben, wobei sie in Regionen mit stark steigenden Mieten überdurchschnittlich stark erhöht werden. Die Verbesserungen der Wohngeldleistungen kommen vor allem Familien und Rentnern zugute“, so die Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe.

Kolbe weiter: „Im parlamentarischen Verfahren haben wir den Gesetzentwurf an entscheidender Stelle verbessern können. Die Bundesregierung muss nun alle zwei Jahre die Miethöhen, die Mietstufen und die Höhe des Wohngeldes überprüfen und dem Bundestag berichten. Entscheidend dabei ist, dass sich die Überprüfung an der bundesdurchschnittlichen und regionalen Entwicklung der Wohnkosten sowie der Veränderung der Einkommensverhältnisse und Lebenshaltungskosten orientieren muss.“

„Gut ist, dass wir in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung zusätzlich auffordern, bis 2017 einen Vorschlag zu unterbreiten, wie das systematische Herauswachsen aus dem Wohngeldbezug und das gleichzeitige Hineinwachsen in den Bezug von Grundsicherung verhindert werden kann. Eine Indexierung bzw. Dynamisierung in kürzeren Zeitabständen könnte hier durchaus eine gute Lösung bieten. Weiterhin fordern wir die Bundesregierung auf, einen Vorschlag für eine Klimakomponente im Wohngeld zu unterbreiten“, so Kolbe abschließend.

Müller: „Achtung vor dem Leben, Rechtssicherheit und ein Recht auf menschenwürdiges Sterben“

Zur Debatte um die rechtliche Regelung des assistierten Suizids erklärt der Chemnitzer SPD-Bundestagsabgeordnete Detlef Müller:

Schon bisher waren Beihilfe und Anstiftung zur Selbsttötung in Deutschland straflos. Das hat im Wesentlichen mit der Systematik des geltenden Strafrechts zu tun, nach der eine strafbare Beihilfe zu einer Tat eine vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat voraussetzt, die der (straflose) Suizid aber nicht ist. Dennoch gibt es seit einiger Zeit die Debatte darum, den sogenannten assistierten Suizid klarer zu regeln. Es liegen nun verschiedene fraktionsübergreifende, sogenannte „Gruppenanträge“ zum Thema vor: Auf der einen Seite des Spektrums soll der assistierte Suizid unter Strafe gestellt, auf der anderen Seite die bisherige Rechtslage unverändert beibehalten werden. Der Fraktionszwang wurde hierbei aufgehoben, denn es handelt sich für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages um eine klassische Gewissensfrage.

Ich habe mich dazu entschieden, den Gruppenantrag zu unterstützen, nach dem der assistierte Suizid nach wie vor straffrei bleiben soll, allerdings unter der Einschränkung, dass an die straffreie Beihilfe strenge Voraussetzungen (z.B. eine ärztliche Beratungspflicht) geknüpft werden und gewerbsmäßiges Handeln verboten wird. Dabei darf assistierter Suizid auch nur geleistet werden, wenn der sterbewillige Mensch den Wunsch zur Selbsttötung freiverantwortlich gefasst und geäußert hat.

Ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber dem Recht auf Leben entspricht auch ein Recht auf menschenwürdiges Sterben. Wenn ein Mensch sich tatsächlich dazu entschieden hat, freiwillig aus dem Leben zu gehen, dann tut er das nicht leichtfertig, sondern hat die schwerste Entscheidung getroffen, die ein Mensch treffen kann.

Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er die Selbsttötung im moralischen, religiösen oder weltanschaulichen Sinne als erlaubt oder verwerflich betrachtet. Solange aber der Staat dem Menschen die Verfügung über sein eigenes Leben überlässt, halte ich es aus einer humanistischen Sichtweise für geboten, einen verzweifelten, am Leben verzweifelnden Menschen im Sterben nicht alleine zu lassen. Es geht nicht darum, einem Menschen die Entscheidung darüber zu erleichtern, ob er sich das Leben nehmen soll: Es geht darum ihm zu erlauben, sich auf dem schwersten seiner Wege begleiten zu lassen.

Wenn eine solche Hilfe aber möglich sein soll, dann darf sie nur unter dem wachsamen Auge des Staates möglich sein, indem strenge Beratungspflichten und Kontrollmöglichkeiten eingeführt werden. Zugleich muss ausgeschlossen werden, dass Menschen mit der Beihilfe zum Suizid Geld verdienen. Für Familienangehörige, nahestehende Personen und Ärzte, aber auch sogenannte „Sterbehilfevereine“ entsteht dadurch ein sicherer, aber auch streng einschränkender Rechtsrahmen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://www.renate-kuenast.de/w/files/papiere/15-06-11-gesetzentwurf-suizidassistenz-kuenast-sitte-gehring.pdf.

Kolbe: Sechs Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischer Fortschritt

Der Mindestlohn gilt seit sechs Monaten – und die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro wirkt: Das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Der Umsatz im Einzelhandel ist gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Und die Zahl der Aufstocker ist seit Inkrafttreten des Mindestlohns um 45.000 gesunken. 

„Die erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten Mindestlohn fällt positiv aus. Der Mindestlohn wirkt“, erklärt die Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe. „Mit 9,4 % haben wir auch in Leipzig die niedrigste Arbeitslosenquote seit den frühen 1990er Jahren. Es gab also keine Jobverluste – wie von den Mindestlohn-Kritikern erwartet wurde. Arbeitskräfte werden weiterhin gesucht.“

Außerdem ist die Zahl derer, die bundesweit trotz Job auf Hartz IV angewiesen sind, seit Anfang des Jahres laut der Bundesagentur für Arbeit um 45.000 zurückgegangen. „Wenn weniger Menschen aufstocken müssen, spart das allen Steuerzahlern viel Geld“, erklärt Kolbe. Auch der Einzelhandel profitiert seit der Einführung des Mindestlohns vom höheren Lohn der Menschen: Der Umsatz ist laut dem Statistischen Bundesamt im Frühjahr gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Auch die Taxibranche gab Entwarnung und erklärte, dass es zu keinen dramatischen Kundenrückgängen im Tagesgeschäft gekommen sei.

„Für mich steht fest: Sechs Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischen Fortschritt. Umso wichtiger ist es, dass wir weiter an einer korrekten Dokumentation und einer ordentlichen Kontrolle festhalten. Nur so können wir Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne verhindern und dafür sorgen, dass der Mindestlohn weiter positiv wirkt“, so die Abgeordnete abschließend.

 

Schenk: „Sachsen hat ein Rassismusproblem“

Jusos Sachsen fordern zügige Einführung des „Sachsen-Monitors“ zur Dokumentation rechtsextremer Gewalttaten 

Im Hinblick auf die kürzlich veröffentlichten Zahlen zu Todesopfern durch rechtsextreme Gewalt in Brandenburg, erklärt Katharina Schenk, Landesvorsitzende der Jusos Sachsen:

Gerade die jüngten Ereignisse haben wieder belegt: Sachsen hat ein Rassismusproblem. Da gibt es nichts wegzureden – es muss endlich gehandelt werden. Der Sachsen-Monitor ist ein zentraler Baustein. Nur wer weiß wie groß die Probleme sind, kann diese wirksam bekämpfen.

Es ist davon auszugehen, dass nicht nur in Brandenburg, sondern auch in Sachsen die Zahlen der Straftaten und Gewaltdelikten bis hin zu Mord mit einem rechtsextremen Hintergrund überprüft und korrigiert werden müssen. Für eine Demokratie ist es nicht hinnehmbar, dass diskriminierende und fremdenfeindliche Übergriffe nicht als das erkannt werden, was sie sind. Wir fordern deshalb eine zügige Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten „Sachsen-Monitors“, welcher Auskunft über den Stand der Demokratie und Gefährdungsmomente in Sachsen gibt. Zudem ist es notwendig, dass bei den sächsischen Sicherheitskräften die Sensibilität gegenüber rechtsextremen Straftaten geschärft und diese konsequent verfolgt werden. Wenn selbst die Zahlen des Verfassungsschutzes in Deutschland von einem Anstieg rechtsextremer Straftaten um 24% im vergangenen Jahr sprechen, zeigt dies, dass die Gewalt, die von rechtsextremer Seite aus geht, nicht unterschätzt werden darf. “

Hintergrund:

Laut einer vom Brandenburgischen Innenministerium in Auftrag gegebenen und jüngst veröffentlichten Studie, müssen die Zahlen für die Todesopfer rechtsextremer Gewalt von 9 auf 18 erhöht werden. Dabei wurden nur strittige Fälle aus dem Zeitraum zwischen 1990 und 2000 untersucht. Zugleich stellt der Bundesverfassungsschutz in seinem aktuellen Bericht einen Anstieg rechtsextremer Straftaten im Jahr 2014 um 24% gegenüber 2013 fest.

Im Kapitel 30 „Demokratisches und weltoffenes Sachsen“ des Koalitionsvertrages hatten sich die Koalitionspartner auf Initiative der SPD  auf die Einrichtung des „Sachsen-Monitors“ verständigt.

Quellen:

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/06/studie–mehr-tote-durch-rechte-gewalt.html

http://www.tagesschau.de/inland/verfassungsschutzbericht-113.html


Die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (kurz Jusos) sind mit 1.500 Mitgliedern der größte politische Jugendverband Sachsens. Zugleich ist jedes vierte Mitglied der SPD Sachsen Juso.

Kolbe: „Bleiberechtsgesetz ist ein Kompromiss mit sozialdemokratischem Stempel!“

Für heute 14:00 Uhr hat das „Bündnis für Bedingungsloses Bleiberecht“ zu einer Kundgebung vor dem Bürgerbüro der Leipziger SPD-Bundestagsabgeordneten Daniela Kolbe in der Rosa-Luxemburg-Straße 19/21 aufgerufen. Anlass ist der „Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“, der am Donnerstag, 2. Juli 2015 im Bundestag verabschiedet werden soll.

Zur Diskussion um das Gesetz erklärt Daniela Kolbe:

„Der Gesetzentwurf ist ein klassischer Kompromiss der Großen Koalition. Das Gesetz jedoch pauschal als Asylrechtsverschärfung zu verurteilen, entspricht schlicht nicht den Tatsachen. An vielen Stellen ist genau das Gegenteil der Fall – das Gesetz lockert die geltenden Bestimmungen und schafft neue Perspektiven für viele Geflüchtete.

Mit einer großzügigen, stichtags- und altersunabhängigen Bleiberechtsregelung hat die SPD dem Gesetz ihren erkennbaren Stempel aufgesetzt. Zudem erleichtern wir die Möglichkeit, gut integrierten jugendlichen oder heranwachsenden Geduldeten einen legalen Aufenthalt zu gewähren. Wir haben außerdem durchgesetzt, dass künftig eine Ausbildung als Duldungsgrund anerkannt werden kann. Dies schafft Rechtssicherheit für Arbeitgeber bei der Einstellung von Geduldeten und Asylsuchenden mit offenem Verfahrensausgang und erleichtert den Arbeitsmarktzugang für junge Flüchtlinge erheblich. Mit diesem Gesetz werden wir viele der mehr als 130.000 Geduldeten aus der Warteschleife ohne festen Aufenthalt herausholen können.“

Stellungnahme

Krehl: „Besser spät als nie“

Abschaffung von Roaming-Gebühren ist ein Erfolg für Verbraucher und das Parlament

Das Europäische Parlament hat sich in der Nacht zu Dienstag mit den EU-Mitgliedstaaten auf die Abschaffung der Roaming-Gebühren geeinigt. Nach langwierigen Verhandlungen steht nun fest: In zwei Jahren fallen die erhöhten Entgelte für das Telefonieren, den Versand von SMS und die Nutzung von mobilen Daten im Ausland weg. Die sächsische Europaabgeordnete Constanze Krehl begrüßt die Einigung.

„Das Europäische Parlament hat sich im Sinne der europäischen Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt. Roaming-Gebühren werden am 15. Juni 2017 abgeschafft. Das ist ein gute Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Constanze Krehl, telekommunikationspolitische Sprecherin der SPD im Europäischen Parlament.

„Die Mitgliedstaaten mussten letztlich erkennen, dass es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu erklären ist, warum die hohen Aufschläge für Telefonate im Ausland weiterhin erhoben werden, wenn gleichzeitig der freie Verkehr von Waren und das grenzenlose Reisen immer wieder propagiert werden.“

Als Zwischenschritt soll es bereits zum 30. April 2016 zusätzlich eine weitere Verringerung der bestehenden Gebühren geben. Das begrüßt Constanze Krehl, sagt aber auch: „Natürlich hat sich das Europäische Parlament eine deutlich frühere Abschaffung der Gebühren gewünscht. Wir wollten die Roaming-Aufschläge eigentlich schon in diesem Jahr abschaffen. Letztlich hat sich das Parlament aber mit seiner Forderung nach einer finalen Abschaffung behauptet.“

„Die Mitgliedstaaten und nicht zuletzt die Mobilfunkunternehmen wollten ursprünglich gar keine Abschaffung. Wir haben also einen Kompromiss, der ganz klar die Handschrift des Europäischen Parlaments trägt“, fasst Constanze Krehl zusammen.

Raatz: Am 01.07. startet das neue ElterngeldPlus!

Startschuss für einen weiteren Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wie die mittelsächsische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Simome Raatz informiert, können Mütter und Väter für Geburten ab dem 01. Juli 2015 das neue ElterngeldPuls in Anspruch nehmen. Dieser weitere Baustein für mehr Flexibilität ermöglicht es Eltern, für ihr Kind da zu sein und Verantwortung im Beruf zu übernehmen.

Raatz: „Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten möchten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier aufeinanderfolgende Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – bekommen sie mit dem Partnerschaftsbonus jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Eltern erhalten durch das ElterngeldPlus eine zusätzliche Möglichkeit, die ersten Monate mit ihrem Kind noch individueller zu gestalten. Ein Gewinn für Familien und Unternehmen und ein weiterer Schritt zu einer neuen Familienzeit. Mehr Informationen unter www. elterngeld-plus.de .“