Die mittelsächsische SPD-Bundestagsabgeordnete, Dr. Simone Raatz, wird morgen, 15.10.2015, im Bundestag für die geplanten Änderungen im Asylrecht (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes) stimmen. Dazu erklärt Simone Raatz:
„Ich stimme den Asylrechtsänderungen zu, weil sie wichtige Punkte enthalten, die zum einen zur Beschleunigung der Asylanerkennungs- bzw. Nichtanerkennungsverfahren führen und zum anderen im Zuge der weiteren Vereinbarungen auch eine bessere Unterstützung der mittelsächsischen Kommunen darstellen. Das ist im Moment wichtig, um die Herausforderungen überhaupt meistern zu können.
Mit der Gesetzesänderung werden mehr sichere Herkunftsländer im westlichen Balkan definiert. Das hat zur Folge, dass die Asylanträge von Menschen aus dieser Region, deren Zahl allerdings auch ohne das Gesetz in den vergangenen Monaten bereits stark abgenommen hat, schneller bearbeitet werden können. Außerdem sollen künftig Asylsuchende aus den Ländern nicht sofort auf die Kommunen verteilt werden, sondern erst, wenn ihr Asylantrag auch tatsächlich positiv entschieden wurde. Zudem wird der Bund künftig die Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer koordinieren und den Aufbau von Plätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen unterstützen. Diese Maßnahmen werden dafür sorgen, dass der Landkreis und unsere Städte und Gemeinden mehr Gestaltungsspielräume bekommen.
Auch finanziell wird der Bund den Ländern und Kommunen mehr Unterstützung geben. Sie erhalten mehr als 4 Mrd. Euro zusätzlich in 2015 und 2016. Künftig wird eine Pauschale pro Asylsuchenden an die Länder gezahlt, sodass bei steigenden Flüchtlingszahlen auch die finanzielle Unterstützung steigt.
Der Gesetzentwurf sieht ebenso eine bessere Integrationsarbeit vor. So werden die Sprach- und Integrationskurse des BAMF sowie der aktive Arbeitsmarkt für Asylbewerber mit Bleibeperspektive geöffnet. Damit kann die Integrationsarbeit schon wesentlich früher beginnen und möglichen Konflikten besser vorgebeugt werden.
Auch wenn das Gesetz eine Reihe von fragwürdigen Maßnahmen beinhaltet, auf die der Koalitionspartner aus populistischen Gründen besteht, habe ich mich entschieden, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, um den Gesamtkompromiss zu unterstützen. Forderungen, das Grundrecht auf Asyl im Grundgesetz grundsätzlich einzuschränken, weise ich genau so klar zurück wie die nach Zäunen an EU-Außengrenzen.“