Mann: Prekäre Arbeit an den Hochschulen zurückdrängen

+++ Hochschulleitungen in der Pflicht +++ Rahmenkodex ist Schritt in die richtige Richtung +++

Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen“:

„Die Unterzeichnung des Rahmenkodex ist ein Schritt in die richtige Richtung. In dieser Form ist er aber nur ein kleiner Baustein zur Verbesserung der Arbeitssituation an den Hochschulen.

Prekäre Beschäftigung an den Hochschulen muss wirksam zurückgedrängt werden. Darin sind sich inzwischen alle Akteure einig. Wir erwarten daher, dass sich die Hochschulleitungen des Themas verstärkt annehmen und wirksame Maßnahmen, wie zum Beispiel Befristungsregeln, ergreifen.

Der Sächsische Landtag hat im Juli 2015 einstimmig beschlossen, dass verbindliche Personalentwicklungskonzepte erarbeitet werden sollen. Darin müssen Analysen zur bestehenden Personalstruktur und das Aufzeigen von planbaren Karrierewegen zwingend enthalten sein.
Zudem erwarte ich, dass mit den Personalräten und Mittelbauvertretungen vor Ort verbindliche Vereinbarungen getroffen werden. Es mutet befremdlich an, dass sich einige Hochschulleitungen dem noch verweigern.

Falls es an den Hochschulen keine Fortschritte gibt, wird man im nächsten Doppelhaushalt über die Zweckbindung entsprechender Mittel nachdenken müssen. Die Hochschulleitungen haben jetzt die Chance, den Rahmenkodex zeitnah an ihren Hochschulen zu implementieren.

Dies sollte auch vor dem Hintergrund erfolgen, dass Personalentwicklungskonzepte zwingende Antragsvoraussetzung für die Exzellenzinitiative bzw. beim Pakt für den wissenschaftlichen Nachwuchs sein werden.“

 

Gunkel: Pflegestärkungsgesetz III vom Kabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) verabschiedet. Es ist Teil einer Gesamtreform der Pflege, mit der die Leistungen und die Personalsituation verbessert werden. Dazu erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete für das Erzgebirge Wolfgang Gunkel:

„Mit dem PSG III stärken wir die Rolle der Kommunen in der Pflege, um Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen in ihrer vertrauten Umgebung eine erstklassige Pflegeinfrastruktur zusammen mit einer umfassenden Pflegeberatung anzubieten.

Das PSG III setzt die Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege um. Es sollen dazu 60 Modellvorhaben eingerichtet werden. Zugleich vollendet das PSG III die Regelungen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für den Bereich „Hilfe zur Pflege“. Gegenüber dem Referentenentwurf sind Regelungen gegen Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege hinzugekommen.

Wir stärken mit dem PSG III die Steuerungs- und Planungskompetenz der Kommunen. Sie werden stärker und verantwortlich in die Strukturen der Pflege vor Ort eingebunden. Wir verbessern die Pflegeberatung, erproben neue, umfassende Beratungsstrukturen und bauen die Pflegestützpunkte weiter aus. Die Kommunen erhalten ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten. Zudem werden die Kommunen künftig besser am Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Angebote beteiligt. Und die Länder erhalten die Möglichkeit, regionale Pflegeausschüsse und sektorenübergreifende Landespflegeausschüsse einzurichten, in denen die Landesverbände der Pflegekassen mitarbeiten. Die Pflegeausschüsse können Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur abgeben.“

SPD-ArbeitnehmerInnen: Mindestlohn steigt – aber es gibt noch Luft nach oben

Am 28. Juni hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung zur Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro um 34 Cent ab 1. Januar 2017 abgegeben.

Es ist zunächst ein gutes Zeichen und eine Bekräftigung dessen, dass sich die Einführung des Mindestlohns bewährt und nicht zu den vielmals beschriebenen Schreckensszenarien wie Massenentlassungen wegen Betriebspleiten geführt hat.

Vor allem Arbeitnehmer_innen im Niedriglohnbereich werden von der Erhöhung profitieren und somit fast jede_r vierte Beschäftigte in Sachsen. Wie der DGB erklärt, bedeutet aber auch jeder Cent Erhöhung des Mindestlohns 70 Millionen Euro mehr Kaufkraft pro Jahr – und damit mehr Steuer- und Beitragseinnahmen.

„Allerdings wird auch ein Mindestlohn von 8,84 Euro vielen Menschen nicht zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes reichen und sie weiter dazu zwingen aufzustocken. Auch für ein Auskommen oberhalb der Grundsicherung im Alter reicht dieser Betrag nicht aus“, erklärt Irena Rudolph-Kokot, Vorsitzende der sächsischen Arbeitnehmer_innen in der SPD.

Die Bundesrepublik gehört zu den wirtschaftlich stärksten Ländern Europas, liegt im Mindestlohnranking aber nur auf Platz sieben. So beträgt die Höhe zum Beispiel in Luxemburg 11,12 Euro und in Frankreich 9,67 Euro. Der deutsche Mindestlohn bildet leider nicht die wirtschaftliche Stärke des Landes ab.

Die Mindestlohnkommission gibt aber nicht nur eine Empfehlung zur Höhe des Mindestlohns ab, sondern legt auch einen Bericht zu den flankierenden Instrumenten vor. Leider fehlen in diesem Bericht viele kritisch zu sehende Aspekte, wie unzureichende Kontrollen zur Umsetzung des Gesetzes.
„Deutschland ist in Sachen Mindestlohn noch ein Entwicklungsland, vor allem was Höhe und Umsetzung angeht. Hier ist noch einiges an Luft nach oben“, so Rudolph-Kokot abschließend.

Die AfA Sachsen ist eine Arbeitsgemeinschaft der SPD Sachsen. In ihr engagieren sich Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte. Die AfA will engen Kontakt zu den DGB-Gewerkschaften halten.

Henning Homann

Homann: Der Mindestlohn funktioniert. Und steigt.

+++ Einstimmige Entscheidung der Mindestlohnkommission +++ Homann warnt vor ‚üblichen Abwehrreflexen‘ +++

Henning Homann, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, zur Entscheidung der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 8,84 Euro zu erhöhen:

„Mit der heutigen erstmaligen und einstimmigen Entscheidung der Mindestlohnkommission wird deutlich: Der Mindestlohn funktioniert. Arbeitnehmer und Wirtschaft gestalten gemeinsam den Mindestlohn. Dabei ist es absolut folgerichtig, dass die Lohnuntergrenze der Tarifentwicklung folgt“, kommentiert der Arbeitsmarktexperte der SPD-Fraktion, Henning Homann, die heutige Entscheidung den Mindestlohn um 4 Prozent auf 8,84 Euro zu erhöhen.

„Der Mindestlohn ist in der arbeitsmarktpolitischen Normalität angekommen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden, frei von politischer Einflussnahme, die Höhe des Mindestlohnes. Und wie auch nach Tarifverhandlungen üblich, sollten die Beschlüsse dann auch breit getragen werden. Die Erhöhung des Mindestlohnes ist gerechtfertigt und gerecht. Arbeitnehmer müssen von der positiven wirtschaftlichen Entwicklung profitieren. Wer nun wieder Horrorszenarien konstruiert, gefährdet den sozialen Frieden“, warnt Homann vor erwartbaren und reflexartigen Diskussionen.

„Gerade in Sachsen ist eine positive Lohnentwicklung entscheidend für die wirtschaftliche Zukunft. Nur mit guten Löhnen werden wir wettbewerbsfähig bleiben. Durch die geringe Tarifbindung im Freistaat tritt der Mindestlohn in vielen Betrieben an die Stelle eines Tarifvertrages. Daher ist es gut, dass es auch und gerade in diesem Niedriglohnbereich regelmäßig zu Anpassungen, die der allgemeinen Entwicklung entsprechen, kommt“, betont Homann erneut die Wichtigkeit des Mindestlohnes für den Freistaat. Im Bundesvergleich profitieren im Freistaat überproportional viele Menschen vom Mindestlohn. „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Zeiten stagnierender Niedrigstlöhne ein für alle Mal vorbei sind.“

Abschließend appelliert Homann an die sächsischen Unternehmen, sich stärker als bisher an Tarife zu binden: „Der Mindestlohn wird regelmäßig steigen. Mit Tarifverträgen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber für ein ausgewogenes Lohngefüge im Unternehmen sorgen. Das nützt am Ende allen.

Daniela Kolbe

Kolbe: Höherer Mindestlohn gut für viele Beschäftigte im Osten

Sachsens SPD-Generalsekretärin Daniela Kolbe (36) zum Beschluss der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn von bisher 8,50 Euro auf 8,84 Euro zu erhöhen:

„Die Erhöhung des Mindestlohns ist gut für viele betroffene Beschäftigte, vor allem im Osten. Denn gerade Ostdeutsche in Niedriglohnbereichen profitieren vom Mindestlohn. Im Vergleich der Bundesländer haben in Sachsen prozentual die meisten Menschen etwas vom Mindestlohn“, so Kolbe. Laut einer repräsentative Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) erhält etwa jeder zehnte Arbeitnehmer in Sachsen den Mindestlohn.

„In der Mindestlohnkommission beraten Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter kontinuierlich über die Anpassung des Mindestlohns, nicht die Politik. Ich bin mir sicher, dass wir damit ein Verfahren gefunden haben, was sich bewähren wird.“

Kolbe, die als Bundestagsabgeordnete auch Vize-Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion ist, betont: „Der Mindestlohn ist eine Jahrhundertreform. Gut, dass wir nun nicht mehr über den Mindestlohn an sich, sondern über seine Höhe diskutieren. Die Kommission hat sich intensiv beraten und ist mit der Anhebung auf 8,84 Euro zu einer Entscheidung gekommen, die sich an der allgemeinen Tarifentwicklung orientiert.“ Der Mindestlohn sichere eine untere Sittlichkeitsgrenze, so Kolbe: „Das Ziel der SPD bleiben gute Tariflöhne für möglichst viele Menschen. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit den Tarifpartnern weiter ein.“

Hintergrund:

Der flächendeckende Mindestlohn gilt seit 1. Januar 2015. Zur Anpassung des Mindestlohns hat die Bundesregierung eine ständige Mindestlohnkommission eingerichtet, die erstmalig zum 30. Juni 2016 über die Anpassung des Mindestlohns zu beschließen hat.

Informationen zur Kommission: http://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Kommission/kommission_node.html

Daniela Kolbe

Kolbe: Bundesteilhabegesetz mit deutlichen Verbesserungen im Kabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am heutigen Dienstag den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verabschiedet. Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen mehr Gleichberechtigung und Teilhabe ermöglichen. Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält die heute verabschiedete Fassung weitere Verbesserungen für die Betroffenen. Dazu erklärt die Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe:

„Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode. Unser Ziel ist es, mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Erfreulich ist, dass der Kabinettsentwurf von heute gegenüber dem Referentenentwurf aus dem April noch einmal zahlreiche Verbesserungen enthält.

Diese betreffen vor allem die Regelungen zum Eigenbeitrag, der bei Leistungen der Eingliederungshilfe gezahlt werden muss. Ab dem Jahr 2020 sind nun sowohl das Einkommen als auch das Vermögen eines Partners oder einer Partnerin vollständig von der Anrechnung befreit. Das ist ein wirklich wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen endlich mit anderen Ehen und Lebenspartnerschaften eingehen können, ohne dass dies zu erheblichen finanziellen Einschnitten führt.

Für erwerbstätige Personen, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege beziehen, werden künftig außerdem grundsätzlich nur die neuen Anrechnungsregelungen der Eingliederungshilfe gelten. Damit können sie ab dem Jahr 2017 bis zu 27.600 Euro und ab 2020 etwa 50.000 Euro anrechnungsfrei ansparen, während es heute nur 2.600 Euro sind.

Das Bundesteilhabegesetz ist damit ein großer Schritt mit deutlichen Verbesserungen und der Einstieg, um Menschen mit Assistenzbedarf aus der Sozialhilfe zu holen. Nichtsdestotrotz sehen wir aber auch noch weiteren Ergänzungsbedarf. Im parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion für weitere Verbesserungen im Sinne der Betroffenen einsetzen.“

Müller: Großbritannien wird austreten – Zeit für einen Neuanfang!

Zum gestrigen Referendum in Großbritannien über einen Austritt aus der Europäischen Union erklärt der Chemnitzer Bundestagsabgeordnete Detlef Müller (SPD):

Großbritannien wird die EU verlassen: Gestern haben in einem Referendum 51,9 % der Britinnen und Briten für den „Brexit“, also für den Austritt ihres Landes aus der EU gestimmt. Das ist ein schwarzer Tag für die EU und für die europäische Idee.

Europa muss jetzt ganz neu anfangen. Die EU bringt allen ihren Bürgerinnen und Bürgern unendlich viel, aber viele nehmen es nicht (mehr) wahr: von sinkenden Roaming-Gebühren in ganz Europa, über Geld für Kultur, Infrastruktur, Landwirtschaft etc., einheitlichen Handelsvorschriften, zollfreien Warenverkehr, bis hin zu den offenen Grenzen.

Es ist deshalb nun der Zeitpunkt gekommen, die EU ganz neu aufzusetzen: Sie muss demokratischer, bürgernäher und besser werden.

Auf parlamentarischer Ebene habe ich mich heute in einer Sondersitzung des Europaausschusses des Deutschen Bundestags wieder (unter Beifall von SPD, GRÜNEN und LINKEN, und unter dröhnendem Schweigen von CDU/CSU) dafür ausgesprochen, dass der Ausschuss endlich öffentlich tagen soll. Europäische Themen gehören in die Öffentlichkeit, nicht hinter verschlossene Türen.

Das neue Europa beginnt jetzt. Packen wir es an.

Winkler: Wir stehen an der Seite der Milchbauern

+++ Landtag beschließt Antrag zu Hilfen für die sächsische Landwirtschaft +++

Volkmar Winkler, Sprecherin für Landwirtschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum Koalitionsantrag „Zukunft der sächsischen Landwirtschaft sichern – Hilfen bei der Überwindung der Agrarkrise umsetzen“ (Drucksache 6/5388):

„Die aktuelle Preisentwicklung für landwirtschaftliche Produkte ist dramatisch und existenzbedrohend. Zunehmend auch beim Schweinefleisch und beim Getreide, besonders besorgniserregend ist es jedoch im Milchsektor“, begründet der Landwirtschaftsexperte der SPD-Fraktion, Volkmar Winkler, die Notwendigkeit des Koalitionsantrages. Er ist die Folge aus den Aktivitäten der vergangenen Wochen, in denen sich die Koalition intensiv für die Situation der sächsischen Landwirte eingesetzt hat. (www.spd-fraktion-sachsen.de/cdu-und-spd-machen-sich-fuer-landwirte-stark, www.spd-fraktion-sachsen.de/landwirtschaft-braucht-konstruktive-loesungen)

Der Antrag führt einen Katalog mit möglichen kurzfristigen, aber auch mit langfristigen Maßnahmen auf. Finanzielle Hilfen allein werden, so Volkmar Winkler, nicht reichen: „Wir brauchen zum einen kurzfristige Hilfen für die Landwirte, damit sie wieder ‚Luft zum Atmen‘ bekommen. Zum anderen muss der Markt nachhaltig stabilisiert werden. Diese Hilfsmaßnahmen können aber größtenteils nur auf europäischer Ebene wirksam werden.“

Wesentliche Punkte, mit Maßnahmen für die Landesebene, des Antrages sind u.a.:

  • unkomplizierte Absenkung der Ertragssteuervorauszahlung
  • unbürokratische und wirksame Steuerstundungen
  • wirksames Liquiditätshilfeprogramm in Form von Bürgschaften
  • Kofinanzierung von europäischen und bundesdeutschen Hilfsgeldern

„Wir stehen an der Seite der Milchbauern. Das haben wir durch viele Aktivitäten der Staatsregierung und der Koalitionsfraktionen deutlich gemacht“, so Volkmar Winkler abschließend.

Hintergrund
Koalitionsantrag „Zukunft der sächsischen Landwirtschaft sichern – Hilfen bei der Überwindung der Agrarkrise umsetzen“ (Drucksache 6/5388) als PDF

SPD/CDU: Wir brauchen eine zukunftstaugliche Medienregulierung!

CDU und SPD wehren sich gegen EU-Eingriff in Länderkompetenzen

Heute beschloss der Landtag, dass Sachsen eine Subsidiaritätsrüge gegenüber der Europäischen Kommission aussprechen soll. Grund ist die Neufassung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL). Damit greift die EU-Kommission in die Unabhängigkeit und die Organisationshoheit der staatlichen Rechtsaufsicht im öffentlichen Rundfunk ein.

Ursächlich für die Richtlinien-Novelle sind die neuen Angebote der Medienunternehmen, das veränderte Konsumentenverhalten und einen dadurch auch neuen Rahmen des Wettbewerbs. Die Koalitionsfraktionen haben aber mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip große Bedenken gegenüber dem Entwurf.

Der europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marko Schiemann, sagt: „Die Richtlinie an die technologische Entwicklung anzupassen, ist zwar grundsätzlich richtig. Aber der Vorschlag der EU-Kommission ist ein tiefer Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz des Sächsischen Landtages.“

Dies betrifft besonders das Staatsorganisationsrecht der Nationalstaaten. Schiemann: „Das bisherige deutsche Kontrollsystem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat sich bewährt. Deshalb müssen wir es – anders als in Brüssel geplant – erhalten.“

Harald Baumann-Hasske, Sprecher für Europapolitik der SPD-Fraktion, ergänzt: „Audiovisuelle Medien werden über das Internet grenzüberschreitend verbreitet. Also sollte Europa da auch mitreden können. Aber wie die Aufsichtsbehörden für Medien organisiert werden, ist immer noch Sache der Mitgliedsstaaten. In Deutschland ist das Aufgabe der Bundesländer.“

Hintergrund:

Am 25. Mai 2016 hatte die Kommission ihre Reformvorschläge für eine Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) vorgestellt. Im Kern zielen sie darauf ab, die europäische Medienordnung besser an das Internetzeitalter und die zunehmende Medienkonvergenz anzupassen. Auch Online-Plattformen wie youtube oder Netflix will die Kommission in die Regulierung einbeziehen. Der Entwurf der überarbeiteten Richtlinie sieht insbesondere im Artikel 30 „unabhängige nationale Regulierungsstellen“ vor. Diese sind jedoch in den deutschen Medienregelungen längst enthalten. Es bedarf keiner neuen Struktur auf EU-Initiative.

Mann: Digitalisierung wird die Gerechtigkeitsfrage des 21. Jahrhunderts

+++ Ambitionierte Ausbauziele +++ Abschaffung der Störerhaftung +++

Holger Mann, Sprecher für Digitalisierung und Technologie der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur Aktuellen Debatte „Digitale Offensive – Breitbandausbau und Reform der Störerhaftung bei öffentlichem W-LAN. Wir gestalten Sachsens Zukunft“:

„Wir haben uns ambitionierte Ziele für den Ausbau des schnellen Internets in Sachsen gestellt. Wir wollen flächendeckend für Breitband-Internetanschlüsse sorgen – auch und gerade dort, wo die Telekommunikationsunternehmen bisher Gemeinden unterversorgt  gelassen haben. Sachsen hat  noch viel aufzuholen. Deshalb stellt sich die Koalition diesen Zielen und schafft dafür mit der Förderung des Ausbaus – in Verantwortung von  Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) – die Voraussetzungen.

Der Ausbau und Zugang zur digitalen Infrastruktur wird die Gerechtigkeitsfrage des 21. Jahrhunderts“, erklärt Holger Mann, Sprecher für Digitalisierung und Technologie der SPD-Fraktion, im Rahmen der Aktuellen Debatte im Landtag zur Digitalen Offensive in Sachsen.

Mit der Richtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ wird der Breitbandausbau mit bis zu 92 Prozent dort gefördert, wo Telekommunikationsunternehmen nicht von selbst tätig werden und zukünftig Internetversorgung mit mindestens 50 Mbit/s (90% Förderung), besser 100 Mbit/s ausgebaut werden.

Zudem wird die Große Koalition  die so genannte Störerhaftung für öffentliche W-LANs durch  im Bund abschaffen. Dazu Holger Mann: „Ich bin froh, dass nun frei zugängliche W-LANs deutlich einfacher und rechtssicher betrieben werden können. Für viele Menschen bedeutet dies einen deutlichen einfacheren und kostengünstigeren Zugang zum Internet und damit eine bessere Teilhabe am digitalen Leben. Dafür hat sich die Sächsische Staatsregierung – nicht zuletzt Wirtschaftsminister Martin Dulig – von Anfang an eingesetzt “

Hintergrund:

Presseinformation  vom 11. Mai 2016: Sachsen fördert schnelles Internet