Daniela Kolbe (36), sächsische SPD-Generalsekretärin und zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für das Integrationsgesetz, zum heute im Bundestag beschlossenen Integrationsgesetz:
„Mit dem Integrationsgesetz schaffen wir endlich klare und verbindliche Regeln für Integration. Das Gesetz wird vielen Menschen, die Zuflucht in Deutschland gesucht haben, den Zugang zu Arbeit, Sprache und Ausbildung erheblich erleichtern“, so Kolbe.
Das Gesetz sieht ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. So wird etwa die Ausbildung für Flüchtlinge und Unternehmen einfacher. Geduldete Flüchtlinge erhalten während einer dreijährigen Ausbildung und für eine zweijährige Weiterbeschäftigung einen rechtssicheren Aufenthalt (3+2 Regelung).
Kolbe: „Arbeit ist eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Integration. Die Regelungen zur Ausbildung sind der SPD darum besonders wichtig. Für Unternehmen und Azubis war die fehlende Rechtssicherheit bisher ein Hindernis. Mit der 3+2 Regelung können sie sicher sein, dass eine Ausbildung auch abgeschlossen werden kann.“ Zu Beginn der Sommerferien waren allein in Sachsen noch 8600 Lehrstellen frei. Laut Bundesagentur für Arbeit fehlen in vielen attraktiven Berufen sogar Bewerber. Hier sieht Kolbe Potential für sächsische Unternehmen: „Flüchtlinge als Azubis können eine echte Bereicherung für sächsische Betriebe werden.“
Ein zentrales Anliegen der SPD Sachsen war zudem die Aussetzung der Vorrangprüfung. Diese kann mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes befristet für drei Jahre ausgesetzt werden. „Die Länder entscheiden selbst, in welchen Bezirken der Bundesagentur für Arbeit die Vorrangprüfung ausgesetzt werden soll. Asylsuchende und Geduldete können dann eingestellt werden, ohne dass vorher umständlich geprüft werden muss, ob hierfür auch Deutsche oder EU-Bürger zur Verfügung stehen. Sachsen kann nun vorangehen“, so Kolbe.
Vereinbarte Änderungen im Integrationsgesetz stärken Ausbildung und Ehrenamt
Nach der ersten Lesung des Gesetzes im Juni hatte die SPD zudem auf Verbesserungen gedrängt. Die mit der Union vereinbarten Änderungen im Integrationsgesetz stärken insbesondere Ausbildung und Ehrenamt. So besteht für Auszubildende, die ihre Ausbildung abbrechen, die Duldung einmalig sechs Monate weiter. „Das ist eine praxistaugliche Regelung. Sie berücksichtigt, dass etwa jeder vierte Ausbildungsvertrag in Deutschland aufgelöst wird und stärkt die Azubis. Sie haben so die Möglichkeit, sich eine neue Lehrstelle zu suchen“, erläutert Kolbe.
Eine weitere Vereinbarung betrifft die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen. Diese soll künftig anrechnungsfrei bleiben. Auch Leistungsbeziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können dann Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement von bis zu 200 Euro im Monat ohne Abzug behalten. „Damit erfüllen wir ein Anliegen von Sportvereinen und unterstützen das Ehrenamt“, so Kolbe. Da die Zustimmung des Bundesrates nötig ist, wird diese Neuerung in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren geregelt und ist noch nicht Bestandteil des Integrationsgesetzes.