Kunstministerin Stange informiert sich über Verwendung von Bundesfördermitteln für Staatliche Kunstsammlungen Dresden

Im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland“ profitiert der Freistaat Sachsen mit 992.355 Euro. Nutznießer sind das Mendelssohn-Haus Leipzig, das Lessinghaus Kamenz, das Deutsche Hygiene-Museum Dresden und die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, die mit 617.000 Euro den Hauptanteil der von der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien bewilligten Mittel erhalten.

Wie werden diese Investitionsmittel konkret in Sachsen verwendet? Welche einzelnen Maßnahmen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden können damit finanziert werden? Sachsens Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange, informiert sich in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden bei Generaldirektor Prof. Dr. Hartwig Fischer über die geplante Verwendung dieser Mittel.

Museum für Archäologie schon im ersten Jahr ein Besuchermagnet

Kunstministerin Stange: „Smac ist aus sächsischer Kulturlandschaft nicht mehr wegzudenken“

Das Staatliche Museum für Archäologie Chemnitz – smac hat im ersten Jahr seines Bestehens alle Erwartungen übertroffen und sich als fester Bestandteil der sächsischen Museumslandschaft etabliert. „365 Tage sind zwar aus Sicht der Archäologen kein nennenswerter Zeitraum. Für uns ist es aber ein gebührender Anlass, sich zu freuen, wie das smac im ehemaligen Kaufhaus Schocken von Erich Mendelsohn den sächsischen Kulturraum bereichert“, gratuliert Sachsens Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange. Mit über 90 000 Besuchern wollten etwa ein Drittel mehr Menschen die Dauerausstellung sehen, als zunächst erhofft. Rund 50 Prozent der Besucher kamen im ersten Jahr aus Chemnitz, weitere 25 Prozent aus dem unmittelbaren Umland. 61 Prozent der Besucher sind Erwachsene, 32 Prozent Kinder und Jugendliche und 7 Prozent Familien. Die Interessenten ließen sich in über 1000 Führungen von Museumspädagogen durch das Haus leiten.

„Es ist kaum zu glauben, dass die Eröffnung schon ein ganzes Jahr her ist! Die Zeit ist im Flug vergangen und das smac ist aus der sächsischen Kulturlandschaft nicht mehr wegzudenken“, freut sich Ministerin Stange. Das smac sei mit dem Koalitionsvertrag der Landesregierung – neben den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und der Staatsoper – zum Kulturbotschafter des Freistaats Sachsen berufen worden und erfülle diese Verpflichtung hervorragend. „Zur Überraschung der Besucher zeigt sich, wie spannend und versprochenermaßen ,staubfrei‘ Archäologie und Geschichte sein können. Dafür gilt mein Dank den Ausstellungsmachern Dr. Sabine Wolfram, dem Atelier Brückner und Thomas Spring, die bereits im ersten Jahr mit dem Museumspreis der hbs Kulturstiftung der Niedersächsischen Sparkassenstiftung geehrt wurden“, ergänzt Stange. Mit seiner modernen, multimedialen und didaktisch ausgeklügelten Präsentation vermittle das Museum einzigartige Einblicke in die Entstehung und Besiedlung des Gebietes des heutigen Sachsens. Es stille das zunehmende Bedürfnis vieler Menschen nach Selbstvergewisserung der eigenen Herkunft und Abstammung, so die Ministerin.

Das Konzept mit archäologischer Dauerausstellung und den gelungenen Erkerausstellungen zur Geschichte des Hauses hat sich bewährt. Beide werden gleichermaßen gut angenommen. Die Dauerausstellung präsentiert rund 300 000 Jahre sächsische Landesgeschichte auf 3000 Quadratmetern verteilt auf 3 Etagen – von den frühen Neandertalern bis zur Industrialisierung. Highlight ist ein multimedial animiertes und über drei Etagen bewegliches Sachsen-Modell. Besondere archäologische Exponate sind Schieferplättchen mit eingeritzten Pferdedarstellungen von ca. 14 000 v. Chr. als älteste bisher bekannte Kunstobjekte Sachsens, ein hölzerner Brunnenkasten von Altscherbitz bei Leipzig, dem ältesten Holzbau Mitteleuropas, datiert in die älteste Bauernkultur (um 5.200 v. Chr.), eine sogenannte Alltagswand mit 1300 „Haushaltsgegenständen“ aus der Zeit zwischen 800 und 1800 und der erste Gläserne Neandertaler.

In Einrichtung und Gestaltung des Museums im ehemaligen Kaufhauses Schocken – in dem das Landesmuseum Hauptmieter ist – investierte der Freistaat 15 Millionen Euro. Das smac selbst feiert sein Einjähriges am Sonntag, den 17. 5. 2015, mit einem Tag des kostenfreien Eintritts.

Sachsens Spitzenforscher profitieren von neuem Großrechner der TU Dresden

Wissenschaftsministerin Stange: „Super-Rechner ist eine Grundvoraussetzung für konkurrenzfähige Forschung und damit entscheidender Wettbewerbsfaktor“

Mit dem heute an der TU Dresden in Betrieb genommenen neuen Supercomputer HRSK-II können Sachsens Forscher künftig in neuen Dimensionen rechnen. Die Beantwortung komplexer Fragestellungen in vielen Wissenschaftsgebieten, die Simulation von Wetter- und Klimamodellen erfordert auch die entsprechenden Technologien im Hochleistungsrechnen. Viele Projekte der Spitzenforschung sind heutzutage auf die schnellsten und leistungsfähigsten Hochleistungsrechner angewiesen. Von der Kapazität von rund 1,5 Petaflops Rechenleistung profitieren nicht nur die Wissenschaftler der TU Dresden, sondern auch weitere Bedarfsträger aus Wissenschaft und Forschung von Universitäten, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Freistaates. Auch das medizinische Rechenzentrum des Uniklinikums Dresden wird den neuen Supercomputer-Standort nutzen, der vom Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechner (ZIH) betrieben wird. Der neue Großrechner entspricht mit seinen Möglichkeiten in datenintensivem Rechnen, Skalierbarkeit und Energieeffizienz den aktuellen Herausforderungen im Bereich des High Performance Computing.

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange erklärt: „Aktuelle Fragestellungen in Wissenschaft, Forschung, Technik und Gesellschaft verlangen nach immer umfassenderen und genaueren Modellen für komplexere Systeme und nach leistungsfähigeren Methoden und Instrumenten für die Problemlösung. Eine der Schlüsseltechnologien zur Bearbeitung solcher Fragestellungen ist das technisch-wissenschaftliche Hochleistungsrechnen. Deshalb ist der einfache Zugang zu Hoch- und Höchstleistungsrechnern sowie deren Nutzung für das wissenschaftliche Forschen für nahezu alle Wissenschaftsbereiche unverzichtbar. Die Verfügbarkeit hochleistungsfähiger Super-Rechner ist eine Grundvoraussetzung für konkurrenzfähige Forschungsergebnisse und damit ein entscheidender Wettbewerbs- und Standortfaktor. Daneben ist der Umgang mit großen Datenmengen eine zweite bedeutende und von der Wissenschaftspolitik inzwischen anerkannte Herausforderung, mit der viele Forschungsgebiete konfrontiert sind. Das neue Hochleistungsrechenzentrum HRSK-II bildet eine entscheidende infrastrukturelle Basis für die Wissenschaft in Sachsen, um auch die sogenannte BigData-Thematik in Zukunft effektiv bearbeiten zu können.“

Die Förderung mit Bundesmitteln hatten die TU Dresden und das sächsische Wissenschaftsministerium gemeinsam beantragt. Der Wissenschaftsrat hatte 2011 die Einordnung des sächsischen Vorhabens in die Förderperiode 2012 beschlossen. Die Gesamtkosten werden ca. 60 Millionen Euro betragen. Der Bund beteiligte sich an den Gesamtkosten mit ca. 11 Millionen Euro. Die Grundsteinlegung erfolgte am 21. Mai 2013. Am 14. November 2013 wurde Richtfest gefeiert. Installiert wurde der Großrechner ab Januar 2015.

Staatsministerin Stange dankt Rektor der Hochschule für Musik Dresden

Zur Rektorwahl an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden erklärt Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst:

„Ich danke Herrn Prof. Ekkehard Klemm sehr für seine gute Arbeit als Rektor der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden. In den Jahren seines Rektorats hat die Hochschule enormes geleistet, so zum Beispiel die Öffnung durch Konzerte. Damit setzte die Hochschule auch wichtige kulturelle Impulse in die Stadt hinein. Aber auch der Ausbau der Musiklehrerausbildung auf sehr hohem Niveau hat der Hochschule viel abverlangt und wurde gemeistert. Ich gratuliere Frau Judith Schinker zur Wahl als neue Rektorin und wünsche ihr viel Erfolg bei der weiteren Profilierung der Hochschule in den kommenden Jahren.“

Bei der Rektorwahl hatte der erweiterte Senat der Hochschule für Musik mehrheitlich für die bisherige Prorektorin Judith Schinker gestimmt. Amtsinhaber Ekkehard Klemm, seit 2010 Rektor, war ebenfalls angetreten und unterlag.

Bundesfamilienministerium fördert Betriebskitas

Durch gute Betriebskitas können auch bei uns in Sachsen einen wichtigen Beitrag dafür leisten, dass Frauen und Männer Beruf und Kinderbetreuung leichter miteinander vereinbaren können. Daher hat das Bundesfamilienministerium  aktuell die neue Förderphase des Programms „Betriebliche Kinderbetreuung“  gestartet. Für einen neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von bis zu 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten. Über die kostenlose Hotline

0800 / 0 00 09 45 der Servicestelle „Betriebliche Kinderbetreuung“ können sich sächsische Unternehmen, Träger von Betreuungseinrichtungen und andere Interessierte über unterschiedliche Möglichkeiten betrieblicher Kinderbetreuung und das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ näher informieren.

Freie Hebammen auch in Zukunft unverzichtbar

Die Situation der freiberuflichen Hebammen muss endlich langfristig und dauerhaft verbessert werden. Dafür brauchen wir eine tragfähige Lösung aller beteiligten Akteure, fordert die Meißner Kinder- und Familienpolitikerin Susann Rüthrich.

Werdende Mütter sollen auch in Zukunft die Wahlfreiheit haben, ob sie ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einem Geburtshaus zur Welt bringen wollen – egal ob sie in der Stadt oder im ländlichen Raum leben. Dafür braucht es freiberufliche Hebammen, die auch die Leistungen der Geburtshilfe anbieten. Abgesehen von der aktiven Geburtshilfe ist die kompetente medizinische und psychologische Betreuung durch Hebammen für werdende Mütter und Väter vor und nach der Geburt eine unerlässliche Hilfe.

 

 

Thomas Jurk: Bericht aus Berlin

Die sächsischen Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion unterstützen das nationale Klimaschutzziel, bis 2020 eine CO2-Minderung von 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu erzielen. Gleichzeitig halten wir fest: Gerade der Osten Deutschlands hat mit dem Zusammenbruch der ostdeutschen Industrie nach 1990 bereits einen sehr hohen Beitrag zu Erreichung dieses Ziels geleistet.

Wir erwarten, dass die Vorschläge zum CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors aus dem Eckpunktepapier zum Strommarkt, welches vom Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake, vorgelegt wurde, zurückgezogen und neue Vorschläge gemeinsam mit allen Betroffenen erarbeitet werden. Sollten die Vorschläge aus dem Eckpunktepapier umgesetzt werden, hätten sie katastrophale Auswirkungen auf die Braunkohleregionen Sachsens und die Versorgungssicherheit wie auch die Bezahlbarkeit des Stroms in ganz Deutschland.

Gerade in den Lausitzer, mitteldeutschen und rheinischen Revieren würde die Umsetzung der Vorschläge zu einem abrupten wirtschaftlichen und damit auch zu einem gesellschaftlichen Bruch führen. Eine Auswirkung dieser Vorschläge wäre die vorfristige Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten. Damit einhergehend würde der wirtschaftliche Betrieb von Tagebauen und Rekultivierungen in Frage gestellt. Wenn Kraftwerke und Bergbau in Frage stehen, sind nicht nur dortige Arbeitsplätze betroffen, sondern sofort auch die bei den direkten Zulieferer in der Region. Gerade in den wirtschaftlich schwächeren Regionen Ostdeutschlands gäbe es nach dem Strukturwandel nach 1990 kaum Perspektiven für die Menschen in der Region. Schon jetzt, mit dem Vorliegen der Vorschläge, kommt es zu Problemen bei möglichen Umsiedlungen betroffener Anwohner in den Braunkohleregionen, etwa in Schleife und Trebendorf in der Lausitz. Auch vor dem Hintergrund einer möglichen Veräußerung des Braunkohlebereichs von Vattenfall sind diese Vorschläge kontraproduktiv.
Die Umsetzung der Vorschläge trifft die industrielle Basis Deutschlands und Sachsens, denn die Versorgungsicherheit wie auch die Wirtschaftlichkeit (Bezahlbarkeit) wären nicht gesichert. Nach den Vorschlägen würden parallel zur Stilllegung von Kernkraftwerken fossile Kapazitäten den Markt verlassen, während die erneuerbaren volatilen Energien in dieser Zeit (bis Ende 2022) nicht überall und zu jeder Zeit genügend gesicherte Kapazität zu Verfügung stellen können, um die Versorgungssicherheit zu garantieren. Der Strompreis würde steigen und damit zu einer weiteren Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und damit auch der sächsischen Wirtschaft führen.

Thomas Jurk: Bericht aus Berlin

1. PKW-Maut

In der vergangenen Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag die Einführung der Pkw-Maut beschlossen. Die SPD hat von Anfang an deutlich gemacht: Die Pkw-Maut ist kein verkehrspolitisches Anliegen von uns. Aber wir haben im Rahmen des erreichten Gesamtpakets im Koalitionsvertrag erklärt, dem Vorhaben unseres Koalitionspartners nicht im Wege zu stehen. Jedoch haben wir dafür klare Bedingungen formuliert: Die Pkw-Maut muss europakonform ausgestaltet sein und darf nicht zu einer höheren Belastung inländischer Kfz-Halter führen. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen ist es uns gelungen, beim Datenschutz eine wichtige Verbesserung durchzusetzen: Personalisierte Daten dürfen nur ein Jahr statt drei Jahre gespeichert werden. Auch haben wir mit der Union vereinbart, dass das Gesetz nach zwei Jahren einem Bürokratie- und Einnahmen-Check unterzogen wird.

2. Lkw-Maut

Der Deutsche Bundestag hat die Ausweitung der LKW-Maut auf vierspurige Bundesstraßen (ab 1.7.2015) und auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen (ab 1.10.2015) beschlossen. Lkw-Mautdaten sollen nach strengsten Datenschutzregeln anonymisiert bei der Verkehrslenkung helfen. Außerdem soll das Personal des Bundesamtes für Güterverkehr flexibler einsetzbar sein.

3. Keine Verlängerung der besonderen Kündigungsfristen für Datschen

Nach dem geltenden Schuldrechtsanpassungsgesetz werden die Nutzungsverträge von Erholungsgrundstücken (z.B. Datschen) in den neuen Bundesländern zum 3.10.2015 in das Miet- und Pachtrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) überführt. Damit soll nun 25 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung eine im Bundesgebiet einheitliche Rechtslage geschaffen werden. Der vom Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf sah vor, die Überleitung der Nutzungsverträge von Erholungsgrundstücken nochmals um drei Jahre auf den 3.10.2018 zu verschieben. Diese nochmalige Verzögerung der Überführung der Nutzungsverträge in das Miet- und Pachtrechts des BGB lehnen wir mit Blick auf die notwendige Rechtssicherheit von Eigentümern und Mietern der Datschen ab.

4. Verbesserung der Medienkompetenz

Die Förderung der digitalen Bildung ist für die SPD Schlüssel zur Teilhabe an der digitalen Welt. Mit einem gemeinsamen Antrag wollen die Koalitionsfraktionen die Medienkompetenz in Deutschland fördern – vor allem an Schulen, in der betrieblichen Ausbildung und an den Hochschulen. So soll etwa über einen „Pakt für Digitale Bildung“ die Finanzierung von digitalen Endgeräten für Bildungszwecke erleichtert werden. Die Nutzung von Open Educational Resources (kurz: OER) soll ausgeweitet und außerschulische Initiativen wie „Ein Netz für Kinder“ sowie die „Nationale Initiative Printmedien“ unterstützt und weiterentwickelt werden.

5. IT-Sicherheit: Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt

Im neuen Forschungsprogramm zur IT-Sicherheit werden ressortübergreifend die Aktivitäten und Fördermaßnahmen des Bundes gebündelt und die Entwicklung von sicheren und vor allem auch innovativen IT-Sicherheitslösungen unterstützt. Sichere Kommunikationssysteme für Privatpersonen, der Schutz des Datenaustausches im Rahmen einer Industrie 4.0 aber auch der Schutz von Infrastrukturen sind Themen des neuen Programms. Es hat vier Schwerpunkte: Neue Technologien, Sichere und vertrauenswürdige Informations- und Kommunikationssysteme, Anwendungsfelder der IT-Sicherheit und Privatheit und Schutz von Daten.

6. Geldwäsche und Terrorfinanzierung aktienrechtlich bekämpfen

Die Beteiligungsstrukturen von nicht-börsennotierten Aktiengesellschaften müssen transparenter gestaltet werden, u.a. auch um die Arbeit der Ermittlungsbehörden bei Geldwäschedelikten durch eine leichtere Ermittlung der Identität der Aktionäre zu unterstützen. Der Gesetzentwurf, welcher in der vergangenen Sitzungswoche in erster Lesung im Plenum diskutiert wurde, setzt damit nicht zuletzt eine Forderung der Financial Action Task Force (FATF) um. Denn die deutsche Inhaberaktie steht im Verdacht, Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu begünstigen. Deshalb sollen nicht-börsennotierte Gesellschaften Inhaberaktion künftig nur ausgeben dürfen, wenn der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung der Aktie ausgeschlossen und die Sammelurkunde über die Aktion bei einer regulierten Stelle hinterlegt wird.

7. Korruption bekämpfen

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung verschiedener internationaler Vorgaben zur Bekämpfung von Korruption. Insbesondere ist vorgesehen, dass Auslandstaten der Vorteilsgewährung an Amtsträger strafrechtlich erfasst werden. Auch wird die Strafbarkeit von Bestechlichkeit bzw. Bestechung ausgeweitet. Künftig ist u.a. strafbar, wenn der Vorteilnehmer als Gegenleistung eine Handlung unter Verletzung seiner Pflichten vornehmen oder unterlassen soll. Dabei wird die Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit oder Bestechung auch auf ausländische, europäische und internationale Amtsträger ausgedehnt.

8. Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen

Über 50 Prozent aller Menschen leben in Städten – Tendenz steigend: bis zum Jahr 2050 soll der Verstädterungsgrad auf 66 Prozent wachsen. Das bedeutet einen Zuzug von weiteren 2,5 Milliarden Menschen in die Städte, ein Großteil davon in Entwicklungs- und Schwellenländern. An vielen Orten begünstigt der ungesteuerte Zuzug die Slumbildung, bis zu 3 Milliarden Menschen könnten bis 2050 in Slums wohnen. Die Urbanisierung muss nachhaltig gestaltet und integriert erfolgen, so dass sich Chancen für Wirtschaftsentwicklung und Armutsreduzierung bieten. Die im Antrag dargelegten Maßnahmen sollen auch in die Post 2015-Agenda und in die für 2016 geplante Gipfelkonferenz „Habitat III“ der Vereinten Nationen einfließen.

9. Östliche Partnerschaften der EU intensivieren

Die geplanten Assoziierungsabkommen zwischen EU und Ukraine, Georgien und der Republik Moldau dienen dem Ausbau der gegenseitigen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen. Die Abkommen sollen die zivil- und rechtstaatliche Entwicklung in den Ländern unterstützen sowie Stabilität und Wohlstand in der Region stärken. Die Östliche Partnerschaft ist ein fortwährendes Kooperationsangebot der EU und kein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer EU-Mitgliedschaft. Insbesondere für die Ukraine gilt: Das Land braucht wieder gute Beziehungen auch zu seinen Nachbarn im Osten. Bei der Frage gutnachbarschaftlicher Beziehungen geht es nicht um eine Entweder-oder-Entscheidung zwischen Russland und der EU. Substanzieller Bestandteil der Assoziierungsabkommen ist die Einrichtung einer Freihandelszone. In Georgien und der Republik Moldau wird dieser Teil des Abkommens bereits vorläufig angewandt. Das Inkrafttreten der neuen Handelsbestimmungen mit der Ukraine wurde auf Ende 2015 verschoben. Damit wurde dem Wunsch Russlands entsprochen, die Auswirkungen auf den Handel mit Russland ausgiebig zu prüfen. Zum endgültigen und vollständigen Inkrafttreten des Abkommens bedarf es der Ratifikation sämtlicher EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die Zustimmung des Bundestages erforderlich.

Thomas Jurk: Bericht aus Berlin

1. Investitionen und Kommunen

Über das bereits vereinbarte Investitionspaket in Höhe von 10 Mrd. Euro hinaus werden die Kommunen zusätzlich mit 5 Mrd. Euro unterstützt, so dass diese nötige Investitionen in die Infrastruktur vornehmen können. Bisher war vereinbart, die Kommunen ab 2015 bis 2017 um jeweils 1 Mrd. Euro zu entlasten. Jetzt haben wir erreicht, dass die Entlastung der Kommunen um weitere 1,5 Mrd. Euro auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro in 2017 steigt und dann 2018 mit 5 Mrd. Euro die volle Höhe erreicht. Mit einem Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro wird noch 2015 ein Investitionsfonds für finanzschwache Kommunen eingerichtet. Daneben werden die Investitionen in die Verkehrswege und in die digitale Infrastruktur nochmals um 4,3 Mrd. Euro angehoben. Zusätzlich werden Mittel aus der Versteigerung von Frequenzen für den Breitbandausbau genutzt.

Unterm Strich werden wir die bereits im Koalitionsvertrag beschlossenen zusätzlichen Infrastrukturinvestitionen in Höhe von 5 Mrd. Euro verdoppeln. Außerdem erhöhen wir die Mittel für Investitionen in Energieeffizienz, Klimaschutz und Städtebau: Mit 1,2 Mrd. Euro zusätzlich wird die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz gefördert. Über 1 Mrd. Euro zusätzlich werden für Klima- und Hochwasserschutz sowie den Städtebau zur Verfügung gestellt. Weitere rund 400 Mio. Euro stehen für andere investive Zwecke bereit. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass durch Auflösung der Globalen Minderausgabe für das Betreuungsgeld weitere 3 Mrd. Euro für Investitionen über den gesamten Bundeshaushalt verteilt zur Verfügung stehen. Gemeinsam mit dem bereits beschlossenem Mittelaufwuchs für Kindertagesstätten, für die Städtebauförderung und der Unterstützung bei der Unterbringung von Flüchtlingen summieren sich die Hilfen für Kommunen zwischen 2015 und 2018 auf über 15 Mrd. Euro.

2. Regionalisierungsmittel

Die Bundesländer erhalten für das laufende Jahr 7,408 Mrd. Euro und damit rund 110 Mio. Euro mehr „Regionalisierungsmittel“ zur Finanzierung ihres öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Mit der Bahnreform ist die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr 1996 an die Länder übergegangen. Seitdem steht ihnen auf Grundlage des sogenannten Regionalisierungsgesetzes ein Teil der Gelder aus dem Steueraufkommen des Bundes zur ÖPNV-Finanzierung zu. 2014 betrugen diese sogenannten Regionalisierungsmittel 7,3 Mrd. Euro. Die jetzt verabschiedete Änderung sichert den Ländern in diesem Jahr einen Betrag von rund 7,4 Mrd. Euro für ihren ÖPNV – der mit dem Faktor 1,5 Prozent jährlich dynamisiert wird. Damit können die Bundesländer ihren Schienenpersonennahverkehr für 2015 in heutigem Umfang aufrechterhalten.

3. Mietpreisbremse

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse sieht folgende Regelungen vor: In Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Wiedervermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Welche Gebiete dies konkret sind, wird von den Ländern festgelegt. Diese Regelung kann von den Ländern für fünf Jahre in Kraft gesetzt werden. Sie soll auch für Staffelmietverträge gelten. Um weiterhin Anreize für notwendige Investitionen in den Wohnungsbau zu setzen, werden Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen. Für Maklerverträge soll künftig das sog. „Bestellerprinzip“ gelten: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch bezahlen.

4. Frauenquote

In den TOP-160 Unternehmen in Deutschland beträgt der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten gerade 18,9 Prozent. Nur fünf von 160 Aufsichtsratsvorsitzenden sind weiblich. Ab 2016 müssen in börsen- und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt sein. Wird diese Quote unterschritten, bleiben die Aufsichtsmandate unbesetzt („Leerer Stuhl“). Die Quote gilt dabei grundsätzlich für den gesamten Aufsichtsrat als Organ (Gesamterfüllung), das heißt, Anteilseignerbank und Arbeitnehmerbank werden nicht separat betrachtet. Jedoch können Anteilseigner bzw. Arbeitnehmer dieser Regelung vor jeder Wahl widersprechen, so dass jede Bank für diese Wahl die Mindestquote gesondert zu erfüllen hat (Getrennterfüllung).

5. Flächendeckende medizinische Versorgung

Ziel des Gesetzentwurfes zur Stärkung der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) ist es, eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau für alle Patientinnen und Patienten im Bundesgebiet sicherzustellen. Das geplante Gesetz sieht vor in von Unterversorgung bedrohten Regionen die Versorgungsstrukturen weiter zu flexibilisieren und stärker als bisher an die Realitäten anzupassen. Dies schließt beispielsweise einen für Patientinnen und Patienten vereinfachten Zugang zur ambulanten Behandlung in Krankenhäusern ein. Mit dem Ziel der Verlagerung von Versorgungskapazitäten in eben jene Regionen werden zukünftig in überversorgten Gebieten Praxen nur dann nachbesetzt, wenn dies für die Versorgung der Patienten auch sinnvoll ist. Vorgesehen ist, dass Ärzte und Krankenkassen hierüber jeweils gemeinsam vor Ort in den Zulassungsausschüssen entscheiden. Um die hausärztliche Versorgung zu stärken, sieht der Gesetzentwurf zudem vor, die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 zu erhöhen. Darüber hinaus soll die zeitnahe Terminvermittlung bei Fachärzten durch Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützt werden.

6. Bleiberecht

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung soll eine alters- und stichtagsunabhängige Regelung geschaffen werden, um lange in Deutschland geduldeten Ausländern eine Perspektive zu eröffnen. Vorgesehen ist, dass künftig nach acht Jahren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis – für Familien mit Kindern bereits nach sechs Jahren – erteilt werden soll. Voraussetzung hierfür soll sein, dass der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist und mündliche Deutschkenntnisse vorhanden sind. Damit soll eine besondere Integrationsleistung gewürdigt werden. Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls Verbesserungen des Aufenthaltsrechts für schutzbedürftige Flüchtlinge und Opfer des Menschenhandels vor. Ferner wird das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts tritt die Ausweisung als Ergebnis einer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles durchgeführten Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen.

Susann Rüthrich zum Umgang mit Masernimpfung in Deutschland

Aktuell ist leider eine erhebliche Zahl an Maserninfektionen zu verzeichnen. Leider ist bereits ein Kind verstorben, das nicht gegen Masern geimpft war.

Der aktuelle Ausbruch der Ansteckungskrankheit entfachte einmal mehr die Debatte um eine Impfpflicht in Deutschland. Gesundheitspolitiker/innen der Koalition haben sich bereits dazu geäußert. Sie zeigten sich offen dafür, eine solche Pflicht als letztes Mittel zu nutzen, wenn die Durchimpfungsraten anders nicht zu erhöhen sind.

Da es beispielsweise um den Zugang zu Kitas und Schulen geht, der verwehrt werden soll, wenn keine Impfung vorliegt (es sei denn, es sprechen individuelle Gründe in der Gesundheit des Kindes dagegen), sind auch wir Familien- und Kinderpolitiker/innen gefragt uns zu positionieren.

Eine Impfpflicht halte ich für ein zu drastisches Mittel und für gesellschaftlich nicht konsensfähig. Vielmehr sehe ich große Potentiale darin, die Qualität der Aufklärung und Beratung für Eltern und alle anderen Erwachsenen zu verbessern.

1. Dass eine Impfung keine nur individuelle Schutzentscheidung für das eigene Kind ist, sondern eine soziale Impfung insbesondere um die Kinder, die aufgrund von Störungen des Immunsystems nicht geimpft werden können, für die eine Ansteckung aber verheerend wäre, sowie für Kinder, die zu jung sind, um bereits einen wirksamen Impfschutz haben zu können, wird in der Beratung nicht verbindlich thematisiert. Das könnte aber ein gewichtiger Abwägungsgrund für Eltern gesunder Kinder sein, sich für eine Impfung zu entscheiden.

2. Die Eltern, die Fragen zum Thema Impfen haben, sollten ernst genommen werden. Sollten es wie oft berichtet tatsächlich „Bildungsbürger/innen“ sein, die ihre Kinder nicht impfen lassen, dann sind das nicht zwingend egoistische „Latte-Macchiato-Eltern“, sondern Menschen, die auf Fragen keine befriedigenden Antworten bekommen haben. In Arztpraxen liegen zumeist Impfbroschüren von Pharmafirmen aus, deren (auch kommerzielles) Eigeninteresse an möglichst vielen geimpften Kindern gerade bei den „Bildungsbürger/innen“ auf Ablehnung stößt. Diese Eltern fühlen sich dann eher einer „Impfpropaganda“ gegenüber und suchen sich dann Gegenargumente beispielsweise im Netz heraus, was nicht zu einer tatsächlichen Aufklärung führt. Eine tatsächlich unabhängige Aufklärung vertraut nicht auf die Broschüren der Firmen, sondern nutzt eigene Informationsmaterialien.

Und Aufklärung heißt auch, Befürchtungen etwaiger Nebenwirkungen offen gegenüberzutreten. Langzeitstudien, vor allem bei Kindern, lohnen sich finanziell bei fast keinem Medikament. Die möglichen Nebenwirkungen von Impfungen werden wenn dann nur kurzfristig und als unmittelbare Folgewirkung erforscht. Langfristige Forschung ist nahezu unmöglich, zumal etwa eine eventuelle Allergie viele Auslöser haben kann. Und TROTZDEM ist es sinnvoll zu impfen, aus o.g. Gründen. Das Anerkennen von Befürchtungen könnte Eltern zu einer aufgeschlosseneren Haltung für das Impfen bringen.

3. Die empfohlenen Impfungen sind mittlerweile sehr umfangreich. Ohne eine nachvollziehbare und erklärbare Priorisierung, was davon wirklich (aus sozialen wie aus individuellen Gründen) unabdingbar ist, muss vorgenommen werden.

4. Der „Herdenschutz“ umfasst nicht nur geimpfte KINDER. Es geht um die Durchimpfungsraten der Gesamtgesellschaft, also auch der ERWACHSEN. Wenn wir die Kinder schützen wollen, müssen alle Hausärzte darüber aufklären, dass auch Erwachsene ihren Impfstatus oder Immunität kennen müssen, um nicht selbst zu erkranken oder Überträger zu sein.