Bundestag berät über Genehmigungsbeschleunigungsgesetz
Trotz vier Planungsbeschleunigungsgesetzen in der letzten Legislaturperiode dauert die Umsetzung und vor allem die Planung von Infrastrukturvorhaben in unserem Land noch immer zu lange. Wenn wir unsere klimapolitischen Ziele im Verkehrssektor erreichen wollen, brauchen wir schnell (!) mehr Kapazität auf der Schiene. Wir müssen aber auch bei der Instandhaltung unserer Autobahnen schneller vorankommen, um Verkehrsinfarkte zu vermeiden und vor allem Brückenbauwerke schneller zu sanieren und zu ersetzen. Die Deutschlandgeschwindigkeit muss auch im Verkehr Einzug halten. Der Grundstein dafür ist durch den Regierungsentwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes gelegt. Das kann nur ein Anfang sein. Wir werden innerhalb der parlamentarischen Beratungen prüfen, welche Empfehlungen der „Beschleunigungskommission Schiene“ noch innerhalb dieses Gesetzes umgesetzt werden können. Mir und der SPD Fraktion ist es zudem wichtig, dass auch die Verkehrsinfrastrukturprojekte in den Kohleregionen in das Beschleunigungsgesetz aufgenommen werden. Denn auch diese liegen im überragenden öffentlichen Interesse. Beschleunigung von Verfahren ist aber nicht per Federstrich durch ein Gesetz zu erreichen. Es braucht vielmehr den Willen aller Beteiligten, ein Umdenken: Weg von der Rückversicherungsmentalität und hin zum Machen und zu schnellen Entscheidungen! Die Forderung zum schnellen Ausbau von Verkehrsinfrastruktur darf nicht zum Lippenbekenntnis werden, wenn es einmal konkret wird. Hierfür braucht es einen gesamtgesellschaftlichen Konsens.
Alles in allem eine Mammutaufgabe, aber diese Koalition ist in der Lage diese Aufgabe zu lösen. Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz ist dazu ein guter Auftakt!
Detlef Müller, MdB