AfB: Probleme werden nur besser verwaltet aber nicht gelöst

Fristgerecht hat die Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) Sachsen heute ihre Stellungnahme zum Referenten-Entwurf für ein novelliertes Schulgesetz an das Kultusministerium verschickt. Maßstab dieser Stellungnahme sind die Beiträge des geänderten Gesetzes zur Bewältigung aktueller und absehbarer Problemlagen für Sachsens Schulen.

„Gerade wenn wir das hohe Niveau halten wollen, dürfen wir Problemen nicht hinterherlaufen, sondern müssen sie aktiv angehen“, erklärt der Landesvorsitzende Dr. Siegfried Kost das Vorgehen der AfB.

Diese Probleme hatte die AfB bereits in einem Antrag an den SPD-Landesparteitag formuliert, der einstimmig bestätigt wurde:

  1. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Inklusion)
  2. Bewältigung der auch künftig gegenläufigen demografischen Entwicklung in Ballungsräumen und im ländlichem Raum mit Blick auf Bildungsgerechtigkeit und Schulnetz
  3. Sicherung der Lehrerversorgung bei fehlenden Absolventen, dramatischen Altersabgängen in Sachsen und starkem bundesweiten Wettbewerbs um (gute) Lehrerinnen und Lehrer
  4. Gesellschaftliche Anforderungen im Zuge der „digitalen Revolution“, die in ihren Wirk-Dimensionen der industriellen Revolution wenigstens vergleichbar ist.

Aus Sicht der AfB wird keines dieser Probleme wirklich angegangen: Für das Recht auf Inklusion werden in Brüskierung der UN-Konvention Bedingungen gesetzt, statt die nötigen Bedingungen zu schaffen. Die Schulen werden mit der praktischen Bewältigung allein gelassen und selbst die nötigen Ressourcen werden nicht gesichert. Schulträger und Schulnetzplaner werden mit vielen Vorgaben so reglementiert, dass der Freistaat praktisch alle strittigen Fälle für sich entscheiden kann. Sachsens Schulen sind mit diesem Gesetz durch viele Vorgaben wenig attraktiv für gute Lehrerinnen und Lehrer, die sich im Beruf verwirklichen wollen. Sachsens Schulen sind mit diesem Gesetz schlecht auf die gesellschaftlichen Veränderungen im Zuge der digitalen Revolution eingestellt, weil sie mit Vorgaben überzogen sind, die dem entgegenstehen.

„Das Gesetz ist insgesamt und in den meisten Details keine Weiterentwicklung des sächsischen Schulwesens, sondern dessen verwaltungstechnisch optimierte Stagnation“, resümiert der Landesvorsitzende.

Die ausführliche Stellungnahme kann unter www.afb-sachsen.de/ eingesehen werden.