Raatz: Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgestellt – OU Freiberg und OU Oederan kommen!
Die mittelsächsische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Simone Raatz freut sich, dass zwei Projekte aus Mittelsachsen B 101 OU Freiberg (Investition Ausbau 101 Mio. €) und B173 OU Oederan (Investition Ausbau 23,8 Mio. €) im heute vorgelegten Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) in den „vordringlichen Bedarf“ eingestuft wurden.
Die hohe Priorisierung der zwei Projekte im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region. Die gute Bewertung der Maßnahme macht deutlich, welche Bedeutung die Projekte B 101 OU Freiberg und B173 OU Oederan nicht nur für die Region, sondern für die Gesamtnetzplanung des Bundes haben. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden. Ein wichtiges Etappenziel wurde jetzt erreicht.
Bei den anstehenden Beratungen werde ich mich dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können.
Der 2. Bauabschnitt der B 173 OU Flöha ist mit 21,5 Mio. € gesichert. Bei der Umsetzung des 2. Bauabschnittes sollte u.a. auch Augenmerk auf den Lärmschutz gelegt werden.
Leider wurde das Projekt B 101 Grossvoigtberg-AS Siebenlehn (Investition Ausbau 33,9 Mio. €) nur in der Kategorie „weiterer Bedarf“ (mit Planungsrecht)“ eingestuft wurde. Die Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan bedeutet, dass das Projekt in den kommenden Jahren bis 2030 geplant werden kann. Der Bau ist bisher jedoch erst für die Zeit nach 2030 vorgesehen. Ich werde weitere starke Argumente sammeln und mich im kommenden parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die Priorisierung dieses Projekts noch einmal genau geprüft wird. Ein Aufstieg in den vordringlichen Bedarf und damit auch eine Realisierung in den kommenden fünfzehn Jahren wäre natürlich noch besser.
Die Einstufung der Projekte B 169 OU Greifendorf, B 101 OU Brand-Erbisdorf, B 101 Brand-Erbisdorf-Freiberg und B 175 OU Rochlitz in den „weiteren Bedarf“ sind keine gute Nachrichten. Das bedeutet, dass die Projekte vor 2030 nicht geplant und gebaut werden können. Wir müssen in der Region weitere überzeugende Argumente sammeln und die Bedeutung der Projekte deutlich zu machen.
Mit dem ersten Arbeitsentwurf – der aktuell vorliegt – ist die finale Entscheidung noch nicht getroffen. Deswegen rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, an dem nun gestarteten sechswöchigen Bürgerbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Auch ich werde mich in Berlin weiter für die Projekt B 101Grossvoigtberg-Siebenlehn, B 101 OU Brand-Erbisdorf, B 101 Brand-Erbisdorf-Freiberg stark machen!
Die BürgerInnen können Einblicke über die Projekte über das Projektinformationssystem des BMVI (PRINS) erhalten.
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Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.
Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.
Die Priorisierung in VB/ VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).