Pallas: Grundrecht auf Wohnen ins Grundgesetz aufnehmen
Der Deutsche Mieterbund fordert, das Grundrecht auf Wohnen im Grundgesetz zu verankern. Dazu sagt Albrecht Pallas, Sprecher für Wohnungsbau der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:
Der SPD-Abgeordnete Albrecht Pallas unterstützt die Forderung des Deutschen Mieterbundes, ein Grundrecht auf angemessenes und bezahlbares Wohnen im Grundgesetz einzuführen.
„Das würde uns Politikern in den Bundesländern sehr helfen, ausreichend Mittel für die soziale Wohnraumförderung bereitzustellen. Obwohl unsere Landesverfassung bereits das Recht auf angemessenen Wohnraum kennt, sind wir regelmäßig mit der Polemik der CDU und des Innenministers konfrontiert, es gäbe kein Grundrecht auf eine Sozialwohnung in der City. Das Grundrecht auf Wohnen wäre gut für die Mieterinnen und Mieter in Sachsen, denn es würde alle staatlichen Ebenen verpflichten, bezahlbares Wohnen für jeden Geldbeutel und in allen Landesteilen zu gewährleisten“, so Pallas.
„Für einen wirksamen Mieterschutz in Sachsen müssen endlich auch alle geeigneten Instrumente des Wohnungsbaus und des Mietrechts angewendet werden!“, so Pallas weiter. „Auch hier sind die CDU und Minister Wöller mit ihrer marktgläubigen Haltung auf dem Holzweg. Für bezahlbare Mieten in angespannten Wohnungsmärkten ist kontinuierlicher sozialer Wohnungsneubau das beste Mittel. Die Mietpreisbremse kann zusätzlich in den sächsischen Großstädten das Mietenwachstum begrenzen.“
Aus der Erfahrung der letzten fünf Jahr zweifelt Wohnungspolitiker Albrecht Pallas daran, dass Landesentwicklung, Bauen und Wohnen im Innenressort gut aufgehoben sind. „Auf Druck der SPD ist beim Thema Wohnen in Sachsen richtig viel passiert, wie etwa die Einführung des sozialen Wohnungsbaus. Wenn wir aber die Probleme durch die Bevölkerungswanderung vom Land in die Städte wirklich lösen wollen, dann müssen Landesentwicklung, Städtebau und Wohnen zukünftig mit anderen Infrastrukturthemen wie ÖPNV, Digitalisierung und Energieversorgung zusammengedacht und geplant werden.“
Hintergrund:
Das Recht auf angemessenen Wohnraum wird bspw. bereits in den Landesverfassungen von Bayern, Berlin, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern garantiert. In Art. 7 der sächsischen Verfassung wird das Recht auf angemessenen Wohnraum als Teil des Staatsziels nach menschenwürdigem Dasein beschrieben.
In der Koalition hat die SPD in Sachsen den sozialen Wohnungsbau überhaupt erst wieder eingeführt – seit 2017 stehen dafür jährlich 40 Millionen Euro bereit, ab 2020 sind sogar 50 Millionen Euro dafür vorgesehen.
Als SPD setzen wir uns für eine langfristige Fortführung des sozialen Wohnungsbaus über 2020 hinaus ein. Wir wollen dauerhaft einen stabilen Bestand von 25.000 Sozialwohnungen in Sachsen schaffen (Ende 2018 waren es in Sachsen 11.700) und zusätzlich einen zweiten Förderweg für kleine und mittlere Einkommen einführen. Die angespannten Wohnungsmärkte wollen wir unter anderem mit einer wirksamen Mietpreisbremse oder vorübergehenden Mietendeckeln sowie einem Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum entlasten.