Erleichterter Studienzugang für künftige Lehrer und Spitzensportler

„Wir erleichtern den Studienzugang für künftige Lehrer und Spitzensportler!“

Koalitionsfraktionen beschließen eigenen Gesetzentwurf im Wissenschaftsausschuss

Heute hat der Wissenschaftsausschuss des Landtages dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Erleichterung der Hochschulzulassung (Drs. 6/17121) zugestimmt. Damit werden in Sachsen bei der Zulassung zum Lehramtsstudium das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) Pädagogik bzw. vergleichbare pädagogisch-praktische Vorerfahrungen künftig angemessen berücksichtigt, eine sogenannte Profilquote für Spitzensportler eingeführt sowie die Vorab-Quote für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gesetzlich geregelt. Das Gesetz soll im Mai-Plenum verabschiedet werden.

Dazu sagt die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Aline Fiedler: „Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt, die aktuellen Herausforderungen in unserem Bildungssystem mit gut ausgebildeten Lehrern zügig zu lösen. Damit halten wir Wort und machen das Lehramtsstudium in Sachsen für junge Menschen ein Stück attraktiver.“

„Darüber hinaus erleichtern wir den Zugang zu einem Hochschulstudium für unsere Spitzensportler. Sie leisten einen besonderen Dienst für unserer Land. Diese Leistung soll ihnen mit einem leichteren Zugang zu einem Studium in Sachsen anerkannt werden“, so die CDU-Hochschulpolitikerin.

Der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Holger Mann: „Mit dem Beschluss zur erleichterten Hochschulzulassung für Spitzensportler setzen wir einen weiteren Punkt des Koalitionsvertrages um.

Top-Athleten benötigen auch eine berufliche Perspektive für die Zeit nach dem Leistungssport. Ein Studium kann dafür den Weg ebnen. Wir verbessern so zudem die Chancen, dass Spitzensportler in Sachsen bleiben.“

Mann weiter: „Wir nehmen mit dem  FSJ Pädagogik und der Vorab-Quote für in der beruflichen Bildung qualifizierte Ansätze ins Hochschulzulassungsrecht  auf, die der Studien- und Berufsorientierung sowie der Durchlässigkeit unseres Bildungssystem dienen.“

Fiedler und Mann abschließend: „Dieses Gesetz wird zum 1. April 2020 in Kraft treten. Damit berücksichtigen wir die Hinweise der Landesrektorenkonferenz, da das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das kommende Wintersemester bereits am 1. Mai diesen Jahres gestartet ist.“