Panter: Wir stärken die kleinen Kabelanbieter

+++ SPD und CDU wollen kleinen Kabelanbietern die Chance geben, länger analoge UKW-Radiosignale über Kabel zu senden +++

Heute hat der Sächsische Landtag den Gesetzentwurf von SPD und CDU mit einer Änderung zum sächsischen Privatrundfunkgesetz beschlossen. Damit bekommen kleine Kabelbetreiber mit bis zu 1.000 Anschlüssen die Möglichkeit, bis höchstens Ende 2025 analoge UKW-Radiosignale über das Kabelnetz zu senden. Das betrifft aktuell rund 620 Kabelbetreiber in Sachsen, davon viele sogenannte „Antennengemeinschaften“, die in der DDR von engagierten Bürgerinnen und Bürgern gegründet wurden. Dafür müssen sie allerdings einen Antrag bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) stellen. Ohne diese Gesetzesänderung hätten sie ihren Betrieb bereits zum Ende dieses Jahres einstellen müssen. 

Dazu Dirk Panter, der medienpolitische Sprecher und Vorsitzende der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:

„Sachsen ist Vorreiter in Deutschland bei der Digitalisierung des Kabelnetzes. Bis 2025 wollen wir die Digitalisierung im Medienbereich abschließen. Digitalisierung heißt nicht nur, dass Fernseh- und Radioprogramme in besserer Qualität empfangen werden. Der große Vorteil ist, dass dadurch im Kabelnetz Platz geschaffen wird für andere Bereiche, wie künftig zum Beispiel für die Telemedizin“, so Dirk Panter am Dienstag im Landtag.

„Dabei wissen wir, dass die Digitalisierung vor allem für die kleinen Kabelanbieter eine große Herausforderung ist. Die großen Anbieter (wie z.B. Vodafone oder Pyur) haben schon fast alle umgestellt. Damit auch die kleinen Anbieter mit maximal 1.000 Anschlüssen diese Umstellung der UKW-Signale im Radiobereich schaffen, haben wir uns für eine Ausnahme entschieden. Es wird allerdings nicht einfach der Umstellungstermin verschoben. Sondern die betroffenen Anbieter, von denen sich viele in der DDR als sogenannte „Antennengemeinschaften“ gegründet haben, können bei der Sächsischen Landesmedienanstalt einen Ausnahmeantrag stellen. Wollen sie bis Ende 2025 von dieser Ausnahmeregelung profitieren, müssen sie zugleich ein Konzept einreichen, wie sie in den nächsten Jahren die Digitalisierung schaffen wollen. Damit wollen wir für die Anbieter einen Anreiz setzen, mit einem gut durchdachten, tragfähigen Konzept auch über 2025 hinaus am Markt bleiben zu können. Mit der längeren Übergangsfrist wollen wir sie stärken.“

Dirk Panter abschließend: „Ich freue mich über diese Gesetzesänderung. Wir sind für Vielfalt auf dem Kabelmarkt und wollen gerade den kleinen Anbietern den Rücken stärken. Zudem unterstützen wir mit dem Gesetz die ländlichen Regionen in Sachsen. Denn die meisten kleinen Kabelgemeinschaften in Sachsen gibt es in den Landkreisen.“