Kliese: Teilhabe ist kein Luxus

Hanka Kliese, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und Sprecherin für Inklusive, am Mittwoch im Landtag zur Erhöhung der Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen:

„Teilhabe ist kein Luxus“, so Hanka Kliese. „Hilfsmittel, Bücher in Brailleschrift, speziell geschliffene Gläser für Kinderbrillen, Dolmetscher ermöglichen Menschen mit Behinderungen Teilhabe am Leben, sind aber oft für die Betroffenen sehr kostspielig – da hochspezialisiert. Hinzu kommt, dass viele Menschen wegen ihrer Behinderung nicht in besonders gut bezahlten Jobs arbeiten können, sie sind auch nach wie vor stärker von Arbeitslosigkeit betroffen, als andere Gruppen.“

„Die Erhöhung der Nachteilsausgleiche sind in ihrer Höhe – gerade die Fast-Verdoppelung bei taubblinden Menschen – weitaus mehr als Symbolpolitik. Sie sind eine echte Hilfe. Sie sind zudem ein erneuter Beleg dafür, dass das Parlament die Kraft und die Fachkenntnis hat, Gesetzentwürfe weiter zu verbessern. Und sie markieren für mich den Anfang eines langen Weges in Sachsen, uns abzuwenden von der Minimalisieren von Kosten für Menschen mit Behinderung.“

„Inklusive ist ein niemals enden wollender Prozess“, blickte Hanka Kliese voraus. „Künftig sollte das Landesblindengeld regelmäßiger und in deutlich kürzeren Abständen überprüft werden, und das gemeinsam mit Expertinnen und Experten. Zudem müssen wir den Kreis der Leistungsberechtigten für das Taubblindengeld gegebenenfalls erweitern. Krankheiten wie das Usher-Syndrom – eine Hörsehbehinderung – schreiten unaufhaltsam voran und daher ist es ratsam, den Betroffenen nicht erst im finalen Stadium dieser Krankheit den vollen Ausgleich zu gewähren.“

Hintergrund: Das Sächsische Landesblindengesetz regelt auch die sogenannten Nachteilsausgleiche für Schwerstbehinderte Kinder, Gehörlose, hochgradig Sehschwache. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 werden die Nachteilsausgleiche für hochgrade sehschwache Menschen von aktuell 103 Euro auf 130 Euro pro Monat erhöht. Und erstmals werden auch blinde und gleichzeitig gehörlose Menschen einen Ausgleich von 300 Euro pro Monat erhalten. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine monatliche Erhöhung des Nachteilsausgleichs für Schwerstbehinderte Kinder von 77 auf 100 Euro vor. Die Koalitionsfraktionen hatten den Gesetzentwurf der Regierung nachgebessert.